§ 1592 übers Bord werfen

dora1989 Beiträge 16 Mitglied seit Dienstag September 3, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 27, 2015 - 3. September 2013 um 11:20
dora1989 Beiträge 16 Mitglied seit Dienstag September 3, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 27, 2015 - 5. September 2013 um 16:13
Hallo zusammen!
Ich bin etwa verwirrt und möchte euch um Rat fragen.
Ich versuche das Problem so kurz wie möglich auszuschildern.Ich erwarte ein Kind von meinem Freund / zukünftigen Ehemann.Bin allerdings noch im gesetzlichen Sinne noch " verheiratet."
Gemäß § 1592 wäre mein " Noch Ehemann" der gesetzlicher Vater meines ungeborenen Kindes. Nun möchte ich meinem Kind den Namen seines wahren Vaters geben, und nicht den meines zukünftigen Ex- Mannes.
Was sollen wir denn tun?Haben wir ausnahmsweise eine Erfolgschance, dieses Gesetz übers Bord zu werfen , wenn wir einen guten Familienanwalt kriegen?

3 Antworten

player 01 Beiträge 35 Mitglied seit Mittwoch August 15, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 23, 2014 1
4. September 2013 um 11:00
hmmmmmmmmm, an deiner Stelle werde ich Härtefallscheidung beantragen. Unter diesen Umständen gehe ich davon aus , dass die Scheidung ohne Trennungsjahr erfolgen wird.
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Hallo!

Darf man fragen , wie lange ihr schon getrennt seid? Bei einer 03 jaehrige Trennung gilt die Ehe für gescheitert.Daher wird die Scheidung paar Monate dauern.
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dora1989 Beiträge 16 Mitglied seit Dienstag September 3, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 27, 2015 1
5. September 2013 um 16:13
Hallo zusammen !
@ Player:ich bin mir nicht sicher, ob ich auf Härtefallscheidung plädieren kann. So viel ich gelesen habe , wäre meine außereheliche Schwangerschaft kein kräftiger Grund dafür.
@ Yosra: Nächsten Monat wären drei Jahre um.
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