Lohnsteuerklasse 1 und 6, Lohnsteuerausgleich

Cilipepa Beiträge 3 Mitglied seit Donnerstag September 5, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: September 5, 2013 - 5. September 2013 um 16:52
 the last patient - 6. September 2013 um 11:41
Hallo,

ich bin seit April in einem neuen Arbeitsverhältnis und wurde hier seitens des Arbeitgebers bis dato mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet, weil angeblich meine Lohnsteuerkarte nicht vorliegt.
Nun bin ich von der zuständigen Mitarbeiterin für Finanzen auf diesen Missstand, den ich selbst, warum auch immer, nicht bemerkt habe, hingewiesen worden. Ich sollte doch so schnell wie möglich eine Bescheinigung zum Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt anfordern um das wieder geradezurücken und damit ich mit meiner eigentlichen Klasse 1 abgerechnet werden kann.

Die Frage ist, bekomme ich durch diesen Ausgleich, den der Arbeitgeber dann vornimmt, das einbehaltene "Fehlgehalt" für die letzten Monate zurück oder muss ich für meine Schlafmützigkeit mit barem Geld bezahlen?

Leider konnte mir Google nicht weiterhelfen, ich bin lediglich auf einen Jahresausgleich der Lohnsteuer gestoßen, der mich hoffen macht, letzten Endes doch noch an mein Geld zu kommen, sollte das auf anderem Wege nicht klappen.
Da der Arbeitgeber hier aber kompromissbereit ist und sogar den Stein dafür ins Rollen brachte, müsste doch alles gut sein und ich mein Geld bekommen?

Viele Grüße
Stefan S.

6 Antworten

Achim.M Beiträge 123 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 20, 2014 8
5. September 2013 um 17:11
Hallo ! nach § 41c Abs. 4 Satz 1 EStG wäre dein Arbeitgeber dazu verpflichtet beim Finanzamt Anzeige zu erstatten und den Finanzbehörden darauf hinweisen, dass er bis dato den Lohnsteuerabzug falsch durchgeführt hat. Man kann im Übrigen vom Glück sprechen , wenn er kompromissbereit ist. An das Ganze sehe ich keinerlei Problem. Die Anzeige ist natürlich schriftlich einzureichen. Aber darf man fragen, woran dieses Irrtum liegt?Bin zwar kein Steuerberater aber zwischen der Lohnsteuerkarte 06 und 1 liegt eine Welt.
1
Achim.M Beiträge 123 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 20, 2014 8
5. September 2013 um 17:35
Hallo Cilipepa!
Keine Ursache.
Ich kann mich nur wiederholen, solange dein Arbeitgeber den Berechnungsfehler erkennt beziehungsweise zusteht, hast du die besten Karten dein "verlorenes Geld" zu erhalten.
Viel Glück meinerseits!
1
Cilipepa Beiträge 3 Mitglied seit Donnerstag September 5, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: September 5, 2013 1
5. September 2013 um 18:45
Hallo,

mein Betrieb stellt erst diesen Monat auf die elektronische Lohnsteuerkarte um. :-)
1
Cilipepa Beiträge 3 Mitglied seit Donnerstag September 5, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: September 5, 2013 1
5. September 2013 um 17:22
Vielen Dank für die ausführliche und informative Antwort.

Ich würde sagen, der Fehler liegt zu 100 % bei mir. Ich war mir sicher, meine Lohnsteuerkarte zu meinem Arbeitsbeginn abgegeben zu haben und damit kam für mich nie Zweifel an der richtigen Besteuerung auf.
Dennoch hätte ich die krassen Unterschiede auf meinem Lohnzettel, wie ich sie mir jetzt ausgerechnet habe, natürlich bemerken müssen und kann von Glück sagen, dass der Arbeitgeber da nochmal auf mich zukam. Wenn auch verdammt spät.
0
Toto .T Beiträge 30 Mitglied seit Freitag Dezember 9, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 24, 2014 3
5. September 2013 um 17:38
hmmmmmmmmm darf ich euch kurz stören und euch was fragen??? Soviel ich zum deutschen Steuersystem habe ich doch mitbekommen , dass die Steuerung über die sogenannte Elektronische Lohnsteuerkarte geht. Und wie der Name es schon vermuten lässt , lässt doch die Steuerklasse automatisch zu Teil kommen.Oder bin ich etwa falsch informiert?
0
the last patient
6. September 2013 um 11:41
Hallo Cilipepa!
Bist du dir sicher , dass die Lohnsteuerkarte 6 die richtige für dich ist? Oder geht es wirklich um einen Nebenjob ? Ich hoffe , du bist über deren Nachteile im Klaren...
0