Hallo zusammen!
Habe eine Frage bitte. es geht darum , dass ich in eine neue Wohnung eingezogen bin. Mein Nachbar nebenan hat einen großen Obstbaum, der von überhängenden Zweigen direkt in mein Garten fällt. Nun meine Frage lautet:wem das Fallobst im Garten gehört?
Vielen Dank schon mal.
morgen! dir gehort es das Fallobst.Siehe mal denn § 911 schreibt das Folgende vor:
"Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient".
L.G
14. Oktober 2013 um 13:35