Der zukünftigen Ehefrau das Mitbestimmungsrecht entziehen

Gelöst
00071 Message postés 77 Date d'inscription Donnerstag Mai 2, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 20, 2015 - 7. November 2013 um 12:00
GruÃY Gott Message postés 18 Date d'inscription Donnerstag November 7, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: August 6, 2014 - 14. November 2013 um 16:39
hallo liebe gemeinde!
eine frage schon mal an die profis; kann ein Ehegatte mit der Aufhebung der Gütergemeinschaft der zukünftigen Ehefrau das Mitbestimmungsrecht über das Gesamtgut entziehen?

2 Antworten

hmmmmmmmm , das lässt sich meiner Meinung nach ausschließen. Denn ein Gesamtgut muss gemeinschaftlich erwirtschaftetet werden , bis das Gericht seinen Beschluss befasst hat.
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GruÃY Gott Message postés 18 Date d'inscription Donnerstag November 7, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: August 6, 2014 1
14. November 2013 um 16:39
ich stimme Sonnenschein voll zu. Ein Gesamtvermögen muss von dessen Inhaber verwaltet werden. nicht von einer Partei. Das ist doch logisch.
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