hallo liebe gemeinde!
eine frage schon mal an die profis; kann ein Ehegatte mit der Aufhebung der Gütergemeinschaft der zukünftigen Ehefrau das Mitbestimmungsrecht über das Gesamtgut entziehen?
hmmmmmmmm , das lässt sich meiner Meinung nach ausschließen. Denn ein Gesamtgut muss gemeinschaftlich erwirtschaftetet werden , bis das Gericht seinen Beschluss befasst hat.