VAN DAMM
Beiträge110Mitglied seitMittwoch 2 November 2011StatusMitgliedZuletzt online:24 Januar 2014
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4 Dez 2013 à 11:35
dalida -
11 Dez 2013 à 16:57
hallo, folgender Sachverhalt.
bin geschiedener Vater. Gemeinsames Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Frage: Was habe ich zu beachten , wenn ich sie in mein Vaterland mitnehmen will? Sie sind 10,12 und 15 Jahre alt.
Danke.
OktayTuo
Beiträge7Mitglied seitDienstag 28 Mai 2013StatusMitgliedZuletzt online:12 Mai 20141 5 Dez 2013 à 11:50
glaube auch das du eine Erlaubnis deiner ex frau brauchst, da deine kinder noch unter 16 jahren sind
VAN DAMM
Beiträge110Mitglied seitMittwoch 2 November 2011StatusMitgliedZuletzt online:24 Januar 20141 5 Dez 2013 à 17:07
danke dir oktay Tuo für deine Antwort. Das weiß ich zu schätzen. Doch wüsstest du vielleicht , ob die Verfassung einer Vollmacht auf einfachem Paier ausrecihend waere? Ich habe nur Angst davor , dass die Zollbeamten vor allem an den Grenzen mir das Kidnapp der Kinder vorwerfen werden. Es ist meinem Cousin schon passiert.
@ van damm: an deiner stelle würde ich mir die internationale Geburtsurkunde der Kinder besorgen , worauf der Name des Vaters steht , also dein Namen und natürlich die Vollmacht, verfasst und unterschreiben durch die Mutter.