Barbezahlung des Unterhaltes ( also unter dem Tisch)

kayhan Beiträge 61 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 19, 2014 - 7. Januar 2014 um 15:06
 dteu - 8. Januar 2014 um 15:48
hallo, guten Abend , wie auch immer. Ich brauche euren Rat zu meinem Problem. Ich versuche 's zusammenzufassen;
Seit meiner Ehe( fast zwei Jahren) habe ich meine kleine Tochter (05 Jahre alt) nicht mehr gesehen. Die ist während meines ersten Eheleben geboren; Mein Anwalt hat bisher nichts unternehmen können , da ich ihr , also meiner damaligen ersten Ehefrau das Sorgerecht übertragen habe( war drogensüchtig und wusste nicht was ich tat).
Nun verlangt meine Ex Frau ein Deal: Barbezahlung des Unterhaltes ( also unter dem Tisch) gegen das Besucherrecht meiner Tochter. Was meint ihr und was würdet ihr tun?

1 Antwort

das würde ich auf keinen Fall tun wollen.
01) weil ich keinen Beleg dafür haben kann. Sie kann dich später wegen unbezahltem Unterhalt einklagen.
02) Die Kosten bzw. den Unterhalt werde ich ohne belege steuerlich geltend lassen.
03) Wer kann dir es gantieren , dass sie dir dem Besucherrecht gewähren wird? Setze dich gerichtlich fuer dein Besucherrecht durch.
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