Täuschende Verkaufsversprechen des Bauherrn der ETW

MichaDo Beiträge 1 Mitglied seit Samstag Januar 25, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 25, 2014 - 25. Januar 2014 um 13:12
 Nick.Pickard - 28. Januar 2014 um 13:56
Hallo,
ich habe vor fast zwei Jahren eine ETW in einem Mehrfamiliehaus zur Alterssicherung erworben. Soweit so gut, allerdings war die Liegenschaft noch nicht ganz fertiggestellt. Aber das wurde noch gut begründet und die Fertigstellung für das gesamte Haus (Gemeinschaftseigentum) zugesagt.
Fakt ist, dass sich eine Menge Baufehler ergeben haben, die einem Laien nicht auffallen konnten.
Die Kernsanierung im Kaufvertrag umfasst gem. Bauherrn nicht die Erneuerung des Flachdachs, was fast 25 Jahre alt und mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Darüber hinaus dringt Wasser im Keller ein, wei die Isolierung rund um das Haus mangelhaft ist.
Kabelschächte wurde falsch angelegt. Die Aussenanlagen stehen immer noch im Bauzustand.
Ein Beweissicherungsverfahren ist beauftragt.
Meine Frage: Es beginnt zu Zeit ein juristischer Kleinkrieg, alle berechtigten Forderungen werden vom Bauherrn bestritten, alle Beschlüsse in der ETW-Versammlung (der Bauherr hat noch 2 ETW und ist somti auch noch ETW-Versammlungsberechtigt.) rechtlich in Zweifel gezogen und gegen geklagt. Was kann man tun, dass endlich die Liegenschaft fertiggestellt wird? Und welche Pflichten hat die Baufsichtsbehörde, der Notar zum Schutz des Käufers?

1 Antwort

hmmm, im lichte der Umständen darfst du doch vom Kaufvertrag zurücktreten. Was kann man sonst von diesem Bauherren noch erwarten??? Tritt einfach zurück. Dafür hast du mehr als einen Grund.
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