Dort heißt es: "Nicht nur das Veröffentlichen bzw. Verbreiten von Personenaufnahmen ohne Einwilligung kann eine Rechtsverletzung nach sich ziehen, sondern bereits die Aufnahme des Bildes an sich. Mit diesem kürzlich gefällten Urteil folgt der Oberste Gerichtshof in Österreich nicht nur deutscher Rechtsauffassung - es zeigt auch, wie schwierig es für Fotografen & Co. ist, andere Personen ohne deren explizite Einwilligung rechtlich sicher abzulichten."
Was ich ziemlich hart finde - allerdings bezieht sich der Artikel auf Österreich. Weiß nicht wie die Situation in Deutschland ist.
Aber wenn ich jetzt im Urlaub irgendjemanden mit auf meinem Bild habe und das auf flickr veröffentliche - mache ich mich dann tatsächlich strafbar?
Man macht sich strafbar , wenn man ein Foto von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, schießt , es veröffentlicht. Aber nicht wenn man ein Urlaubsfoto schießt... Wenn es so wäre , dann wäre ich persönlich zu lebenslänglicher Strafe verurteilt worden...
Rechtsgrundlage meiner Aussage ist: § 201a zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.
de rien.*****
jajein , du machst dich nur dadurch strafbar , wenn diese Person " sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet" nicht aber wenn sie zufälligerweise vor dem Kölner Dom steht... Wirf dir einen Blick HIER und du wirst mehr dazu wissen.
3. Februar 2014 um 17:31
4. Februar 2014 um 09:12
jajein , du machst dich nur dadurch strafbar , wenn diese Person " sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet" nicht aber wenn sie zufälligerweise vor dem Kölner Dom steht... Wirf dir einen Blick HIER und du wirst mehr dazu wissen.