Unfall wegen Zigarettenkippe

Ching Chun Beiträge 14 Mitglied seit Freitag November 22, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 16, 2015 - Geändert am 17. Juli 2019 um 01:30
Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 - 3. September 2015 um 10:14
Ich glaube, ich erlebe jetzt einen furchtbaren Alptraum. Mein Freund hat seine Zigarettenkippe aus dem Fenster geworfen. Ein vorbeifahrender Motorradfahrer hat dadurch die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und es kam zum Unfall. Mein Freund hat mich vom Polizeipräsidium angerufen. Ich muss zu ihm, aber wollte fragen, ob ein Anwalt dazu nötig ist. Wir haben kein Geld für einen teuren Anwalt. Habt ihr Rat für mich?
Danke für eine schnelle Antwort

4 Antworten

Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 85
Geändert am 17. Juli 2019 um 01:36
Wenn ihr euch keinen Anwalt leisten könnt: zum zuständigen Gericht gehen und Beratungshilfeschein beantragen! Bei einer gewünschten Vertretung kann dann Prozesskostenhilfe beim Gericht beantragt werden.

Durchaus geht es hier um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Das kann als Straftat gewertet werden, führt aber in den seltensten Fällen zu U-Haft oder Ähnlichem.

Sie können durch einen Anwalt dann auch Akteneinsicht beantragen. Aber das kann ihnen der Anwalt auch in einem Beratungsgespräch erläutern. Es wird ja zuerst einmal eine Ermittlung zu den einzelnen Umständen geben. ;)

LG Costard
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amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 11
Geändert am 17. Juli 2019 um 01:32
Sollte jemand beim Herausschmeißen einer Zigarettenkippe erwischt werden, muss er mit einem Bußgeld zwischen 20 und 50 Euro rechnen. Ich wurde damit an einer Haltestelle erwischt. Die nette Dame hat von mir auf der Stelle 30 Euro abkassiert.
Nun zu deiner Frage: Es wird bestimmt teurer sein als 50 Euro. Hoffe, der Fahrer hat sich nicht so sehr wehgetan. Andernfalls ist dein Freund wegen fahrlässiger Körperverletzung dran.
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Ich denke, dass ein Pflichtverteidiger nicht schaden könnte. Aber ich bezweifle auch, dass dein Freund dabei so glimpflich davonkommt. Immerhin hat er aufgrund einer Strafttat einem anderen Menschen indirekt Schaden zugefügt. Das ist im eigentlichen Sinne - wie Amna amuna schon gesagt hat - fahrlässige Körperverletzung.
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
31. März 2015 um 21:04
Ob das nicht auch noch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist?

Aber auch das wäre kein Fall der notwendigen Verteidigung.

Über Beratungshilfe gibt es zumindest einen anwaltlichen Rat - aber keine Tat (ohne Schuss kein Jus.)
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