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Beiträge13Mitglied seitMittwoch 26 Februar 2014StatusMitgliedZuletzt online:11 August 2021
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30 Apr 2014 à 10:30
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag 10 Oktober 2011StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juli 2014
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30 Apr 2014 à 11:07
Guten Tag,
ich bin über folgenden Artikel gestoßen: http://www.lohn-praxis.net/2014/04/01/lohn-17-000-euro-nachtragliches-gehalt/
der mir an sich klar erscheint, allerdings frage ich mich, ob dieser Fall nicht auf mehrere Praktika anwendbar ist? Man hört ja auch öfter von Praktikanten, dass sie die gleiche Arbeit wie andere Mitarbeiter machen, aber dafür nichts bekommen. Könnten die dann auch etwas dagegen sagen, oder ist das hier doch wieder ein besonderer Fall, beispielsweise wegen der Zeitdauer des Praktikums?
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag 10 Oktober 2011StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juli 201438 30 Apr 2014 à 11:07
Naja , darüber kann man schon ein Buch schreiben...darüber ob man Recht oder Unrecht hat. Gesetz bleibt Gesetz ... Doch gibt es viele Praktikanten , die sich für deren Rechte durchsetzen....Andere werfen das Handtuch. Vorzeitig.
Aus gesetzlicher Hinsicht ist der Praktikumsgeber zur Zahlung einer Vergütung während des Praktikums verpflichtet. Dieses Recht ist im §§ 26, 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert , das normalerweise für Auszubildende gilt.