Hundehaltung

Gelöst
sandrabergner33 Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag 20 Mai 2014 Status Mitglied Zuletzt online: 20 Mai 2014 - 20 Mai 2014 à 19:02
Marty1979 Beiträge 3 Mitglied seit Freitag 6 Juni 2014 Status Mitglied Zuletzt online: 6 Juni 2014 - 6 Jun 2014 à 10:51
Wir haben seit einer Woche einen Hund . Und heute haben wir von unserm Vermieter der auch gleichzeitig der Arbeitgeber meines Mannes ist einen Brief bekommen wo drin steht das wir den Hund bis 30.05.2014 abgeben sollen ansonsten werden wir fristlos gekündigt.
Ist das Rechtens?

2 Antworten

Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag 10 Oktober 2011 Status Mitglied Zuletzt online: 3 Juli 2014 38
21 Mai 2014 à 10:31
Guten Morgen,



Eine Kündigung wegen Hundehaltung beziehungsweise Tierhaltung im allgemeinen Sinne ist grundsätzlich unzulässig.Denn die Tierhaltung von kleinen Tieren ist im Regelfall erlaubt , wenn wenn dies nicht im Mietvertrag erwähnt wird. Doch haengt es von vielen Faktoren ab , ob der Vermieter die Tierhaltung verbieten darf: sprich Geruchsbelästigung Lärmstörungen, , Gesundheitsprobleme.Sicherheitsbedenken.
01 Frage: Was steht im Mietvertrag diesezueglich?
02 Frage: Von welchem Hund ist die Rede?
03: Habt ihr euren Vermieter nicht um Erlaubnis gefragt?
Marty1979 Beiträge 3 Mitglied seit Freitag 6 Juni 2014 Status Mitglied Zuletzt online: 6 Juni 2014 4
6 Jun 2014 à 10:51
Schau doch mal in Deinen Mietvertrag. Dort muss stehen ob die Haustierhaltung erlaubt ist. Wenn es dort nicht explizit verboten wird, kann der Hausbesitzer Euch nicht zwingen, den Hund abzugeben.