Wie viel Unterhalt steht mir zu ? Dual-Studium

mad_wayne Beiträge 4 Mitglied seit Dienstag Juni 3, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2014 - 3. Juni 2014 um 12:10
Sonja.O Beiträge 128 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 16, 2014 - 4. Juni 2014 um 17:40
Hallo Community,

ich muss in einigen Monaten ausziehen und will erstmal im Stillen für mich wissen was mir danach zusteht bevor ich damit einen meiner Eltern konfrontiere, sie sind sich bewusst dass sie Unterhalt zahlen müssen wenn ich ausziehe da ich unter 25 bin und keine abgeschlossene Berufsausbildung habe aber wissen nicht wie viel jeder dann in etwa zahlen muss. Deshalb mal kurz ein paar Informationen zu der Sachlage:

- ich werde ab 01.10.2014 ein Dualstudium beginnen und dort 432€ Netto verdienen
- dazu würden mir ja dann 184€ Kindergeld zustehen
- und dazu kommt ja dann der Unterhalt meiner Eltern (bis jetzt habe ich bei meiner Mutter gewohnt und mein Vater hat den Unterhalt an sie gezahlt)

Ich habe hier (https://www.recht-finanzen.de/contents/1151-wann-muss-man-kindesunterhalt-zahlen gelesen, dass "Wenn das Kind seine eigene Wohnung hat, beispielsweise als Student auswärts in einer Studentenwohnheim wohnt, ist dem Kind ein Pauschalbetrag von derzeit 640 € als Kindesunterhalt zu zahlen. Hinzu kämen dann aber noch die Studiengebühren und Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung, die dem Kind grundsätzlich auch noch zu zahlen wären."

Stehen mir nun trotz meiner 432€ Ausbildungsvergütung 640€ Unterhalt zu oder werden die 432€ von den 640€ abgezogen oder anders verrechnet?

Mir geht es nicht um eine genaue Zahl sondern lediglich um einen Richtwert daher würde es mir auch genügen wenn mir jemand die ganze Rechnung mit den Mindestbeiträgen vorrechnet, auch wenn sowohl meine Mutter als auch mein Vater deutlich darüber liegen.

Ich hoffe ihr habt alle verstanden worum es mir in etwa geht wenn ich das ganze etwas fragwürdig formuliert habe bitte ich das zu entschuldigen.

Gruß
Lukas

9 Antworten

sun? Beiträge 56 Mitglied seit Freitag September 27, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2015 10
3. Juni 2014 um 12:30
Guten Tag mad_wayne!

Der Düsseldorfer Tabelle 2014 würde dein anzusetzende Eigenbedarf monatliche 1200 Euro betragen. Den verbleibenden Beitrag also die 584 € muessten dein Vater schon mal bezahlen.
Doch die hinausgehenden Bedürfnisse, wie etwa Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Studiengebühren, sind darin nicht enthalten. Sie werden als hohe Ausgaben definiert und müssen vom Unterhaltspflichtigen - indem Falle vom Vater - gezahlt werden.
Alles hängt von seinem Einkommen jedoch ab.
Eine Alternativlösung wäre natürlich Bafög zu beantragen.
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mad_wayne Beiträge 4 Mitglied seit Dienstag Juni 3, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2014 3
3. Juni 2014 um 12:40
Guten Tag sun?,

vielen Dank schon mal für deine schnelle Antwort. 1200€ (woher nimmst du diese Zahl genau, beim mindestbetrag sind es doch 800/1000€ Bedarfskontrollbetrag oder habe ich veraltete Daten? oder ist das etwas vollkommen anderes) würden mir also in jedem Fall zustehen sagst du ja? Weil die Düsseldorfer Tabelle ist ja nichts rechtskräftiges wenn ich das richtig erlesen habe.

Mal ganz abgesehen davon dass er über 5101€ verdient müssten die 584€ also die kosten der 1200€ abzüglich meines Nettoeinkommens und dem Kindergeld doch dann nicht nur von meinem Vater sondern von beiden Elternteilen (dann wohl zu unterschiedlichen %-Sätzen) gezahlt werden da ich dann nicht mehr zuhause wohne, richtig soweit?

Gruß
Lukas


€dit: BaFög ist leider aufgrund der Einkommenshöhe meiner Eltern nicht möglich.
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sun? Beiträge 56 Mitglied seit Freitag September 27, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2015 10
3. Juni 2014 um 12:51
kein Thema.

Meine Infos habe ich [diesem
http://www.duesseldorfer-tabelle-aktuell.de/ Adressenlink]... Die Düsseldorfer Tabelle stellt zwar keine gesetzliche Grundlage dar, vielmehr eine Oberlinie für die Richter...

"und mein Vater hat den Unterhalt an sie gezahlt" hast du in der ersten Frage geschrieben.... Daraus schließe ich , dass dein Vater zur Zahlung verpflichtet ist, aber wenn die Mutter Eigeneinkommen hat , ja klar , muss sie auch was zahlen. WENN die beiden Elternteile unterhaltspflichtig sind, ist der Unterhalt auf beide Elternteile aufzuteilen. Klar
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mad_wayne Beiträge 4 Mitglied seit Dienstag Juni 3, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2014 3
3. Juni 2014 um 13:06
Ok super danke, aber findest du nicht, dass beispielsweise wenn mein Vater nur 1500€ verdienen würde, 1200€ Eigenbedarf für mich relativ viel ist? Weil ich ja meinte am besten mit Untergrenze rechnen, denn ich finde 1200€ ist schon relativ viel zum leben für mich, auch wenn es natürlich erfreulich ist umso mehr es ist keine Frage. Aber 1200€ haben ja nicht mal Frisöre oder ähnliche Berufsgruppen im Monat.

Ja mein Vater ist verpflichtet und meine Mutter dann auch wenn ich ausziehen auch wenn sie wohl weniger zahlen muss als er.
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sun? Beiträge 56 Mitglied seit Freitag September 27, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2015 10
3. Juni 2014 um 13:18
hallo!!!!
1200 sind gar nicht viel.. Als ich Student war , müsste ich 250 Euro für ein kleines Zimmer in einem Studentenwohnheim zahlen... Fast jeden Tag 10 Euro musste ich für Kopien an der Uni ausgeben+ Fahrkosten+ Essen + Manuskripte + Bücher ... Du hast keine Ahnung wie viel du Gelder für Seminararbeiten ausgeben musst... Echt keine Ahnung...
Du solltest 1200 Euro als Unterhaltsbedarf bekommen ; doch haengt es alles vom Einkommen der Eltern ab wie viel dir zu bezahlen haben... Hast du denn genaue Zahlen diesbezüglich?
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mad_wayne Beiträge 4 Mitglied seit Dienstag Juni 3, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2014 3
3. Juni 2014 um 13:52
Hallo,

stimmt wohl davon habe ich leider noch keine Vorstellung aber deshalb habe ich hier ja mal nachgefragt was man noch so beachten sollte usw.

Ich weiß dass meine Mutter ca. 1600€ Netto bekommt und mein Vater ungefähr 4600€ (allerdings kann ich das nicht genau sagen, ob das stimmt da mein Vater in der Schweiz wohnt und arbeitet und von daher musste ich das mit einem Schweizer netto-brutto Rechner machen und weiß nicht wie genau das ist)

Danke schon mal für die hilfreichen Antworten.
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sun? Beiträge 56 Mitglied seit Freitag September 27, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2015 10
3. Juni 2014 um 15:04
RE.


Anbei haenge ich dir einen Link zum Online-Rechner deines Unterhaltes... Drauf kommt es nämlich an , wie viel Geschwister du noch hast. Aber ich kann mich nur wiederholen dir würden 1200,- Euro stehen.... Denn du bist ein "Privilegierter" Volljährige.
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Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 38
4. Juni 2014 um 15:20
Guten Abend zusammen ,
@ mad_wayne Der Bedarf für Studierende nach dem Baföggesetz beträgt 596 Euro ( Siehe mal diesen gesetzlichen Auszug hier... Laut meiner Rechnung( 596- 432= 164 ) müssten dir deine Eltern 164 dann zahlen.
Hoffe , ich konnte dir damit weiterhelfen.

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mirsomir Beiträge 119 Mitglied seit Sonntag Januar 5, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 11, 2022 14
4. Juni 2014 um 17:22
So um die 1200 Euro
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Sonja.O Beiträge 128 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 16, 2014 11
4. Juni 2014 um 17:40
Hallo zusammen : ich zitiere : " Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studenten, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt 2013 in der Regel monatlich 670 €. Hierin sind bis 280 € für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizkosten (Warmmiete) sowie bis zu 90 € monatlich für ausbildungs- bzw. berufsbedingte Aufwendungen enthalten. Wohnt das Kind noch bei seinen Eltern bzw. bei einem Elternteil, so ist der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle] zu berechnen. Den ganzen Text könnt ihr hier lesen
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