Hallo,
ein Prokurist kann seine Prokura nur niederlegen, indem er sein ganzes Arbeitsverhältnis in dem Unternehmen kündigt. Er sollte darauf achten, dass sich der Geschäftsinhaber schriftlich verpflichtet, die im Handelsregister eingetragene Prokura löschen zu lassen, sonst könnte es Problemen mit der Haftung kommen.
Gruß vom CCM-Team
Silke Grasreiner
Chefredakteurin - CCM Recht & Finanzen