Dina.Din
Beiträge64Mitglied seitDonnerstag 14 August 2014StatusMitgliedZuletzt online:19 November 2015
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27 Aug 2014 à 17:46
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag 3 November 2011StatusMitgliedZuletzt online:20 November 2015
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29 Aug 2014 à 10:09
hallo zusammen,
Ein Bekannte , aus dem Irak, hat Misst gebaut und sich strafbar gemacht. Er hat jedoch seine Aufenthaltstitel nach dem Asylverfahrensgesetz bekommen. Mir ist zu Ohren gekommen , dass ein gestrafter Ausländer die BRD verlassen muss, also er wird abgeschoben werden. Trifft es meinen Bekannten zu? Soll ein Anwalt eingeschaltet werden?
hmmm, ich glaube , die Abschiebung einer Person kommt darauf an , ob er dem deutschen Volk Gefahr darstellt. Jetzt fallet mir was ein: hab im TV- Schow " Verklag mich doch " ein Typ aus Indonesien hat sich wegen Scheinehe strafbar gemacht, woraufhin er abgeschoben werden musste. Ob es der Realität standhält, weiß ich leider nicht.Was hat denn deiner Bekannte eingestellt?
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag 3 November 2011StatusMitgliedZuletzt online:20 November 201515 29 Aug 2014 à 10:09
Dina .din!
Anbei hänge ich dir einen gesetzlichen Text
in Bezug auf Verbot der Abschiebung für Asylberechtigte und Ausländer an. Aber alles kommt - meines Erachtens nach- auf die Schwere der Straftat Ihres Bekannten.