Dina.Din
Beiträge64Mitglied seitDonnerstag August 14, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 19, 2015
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27. August 2014 um 17:46
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 2015
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29. August 2014 um 10:09
hallo zusammen,
Ein Bekannte , aus dem Irak, hat Misst gebaut und sich strafbar gemacht. Er hat jedoch seine Aufenthaltstitel nach dem Asylverfahrensgesetz bekommen. Mir ist zu Ohren gekommen , dass ein gestrafter Ausländer die BRD verlassen muss, also er wird abgeschoben werden. Trifft es meinen Bekannten zu? Soll ein Anwalt eingeschaltet werden?
hmmm, ich glaube , die Abschiebung einer Person kommt darauf an , ob er dem deutschen Volk Gefahr darstellt. Jetzt fallet mir was ein: hab im TV- Schow " Verklag mich doch " ein Typ aus Indonesien hat sich wegen Scheinehe strafbar gemacht, woraufhin er abgeschoben werden musste. Ob es der Realität standhält, weiß ich leider nicht.Was hat denn deiner Bekannte eingestellt?
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 201515 29. August 2014 um 10:09
Dina .din!
Anbei hänge ich dir einen gesetzlichen Text
in Bezug auf Verbot der Abschiebung für Asylberechtigte und Ausländer an. Aber alles kommt - meines Erachtens nach- auf die Schwere der Straftat Ihres Bekannten.