Beim Stalken erwischt: Was kommt auf den Stalker zu?

Gelöst
Qu145 Beiträge 42 Mitglied seit Donnerstag Oktober 31, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 - Geändert am 19. Dezember 2018 um 05:24
Pudeldame Beiträge 7 Mitglied seit Dienstag Juli 26, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 22, 2016 - 26. Juli 2016 um 08:58
Hallo,

mein Bruder dachte, seine Freundin würde ihn betrügen. Deswegen hat er sie gestalkt. Leider Gottes hat sie ihn erwischt und angezeigt. Er wurde kurz verhört und man meinte, man wird sehen, ob der Staatsanwalt Anklage erheben wird. Wie sieht es rechtlich aus? Danke
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6 Antworten

HerrZwerg Beiträge 1 Mitglied seit Freitag September 5, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: September 10, 2014 3
Geändert am 24. Januar 2019 um 04:11
Hallo,

ich würde auch sagen, das kommt stark darauf an, ob er überhaupt, und wenn ja wie er gestalkt hat. Hier kannst du nachlesen, was man unter Stalking versteht. Dann ist natürlich noch die Frage, ob der Fall wirklich zur Anklage kommt. Das muss der Staatsanwalt entscheiden. Und vor Gericht müsste seine (Ex?-)Freundin ja auch erstmal gewinnen, also das Stalking muss bewiesen werden. Wenn dein Bruder seiner Freundin "nur" nachspioniert hat, um zu sehen, ob sie ihm treu ist, dürfte das noch kein richtiges Stalking sein. Aber ohne nähere Informationen, was genau vorgefallen ist, ist das auch schwer zu beurteilen.
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Qu145 Beiträge 42 Mitglied seit Donnerstag Oktober 31, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 5
Geändert am 24. Januar 2019 um 04:13
Danke HerrZwerg für Ihre Hilfe. Ok, er folgt ihr auf Schritt und Tritt. Geschlagen oder sowas in der Art nein, nicht dass ich wüsste auf jeden Fall.
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Frollo Beiträge 40 Mitglied seit Freitag November 13, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 28, 2016 27
Geändert am 19. Dezember 2018 um 05:27
Hallo,

zum Tatbestand "Stalking" gehört m.E. allerdings etwas mehr: Briefe, unerwünschte Geschenke, Drohungen usw.

Oft muss ziemlich viel passieren, bis die Behörden das ernst nehmen. Der Bruder kann aber vielleicht eine einstweilige Verfügung erlassen.

Gruß,
Frollo
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Hallo!

Meines Wissen man macht sich strafbar, wenn man jemanden stalkt, aber es kommt darauf an inwiefern. Wenn es zum Beispiel via Facebook oder irgendwelche Online-Dienste ist, wäre es meiner Meinung nach kein Problem.
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EngelMarco Beiträge 8 Mitglied seit Dienstag März 24, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 13, 2016
Geändert am 19. Dezember 2018 um 05:26
Man hört doch immer wieder, dass den Behörden die Hände gebunden sind, bis etwas "Wirkliches" passiert ... leider.
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Palulah Beiträge 17 Mitglied seit Donnerstag Januar 28, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 28, 2016 5
Geändert am 19. Dezember 2018 um 05:28
Wieso hat er keinen Privatdektiv oder so beauftragt? Der darf ganz legal schnüffeln und der Bruder macht sich nicht die Hände dreckig.
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Pudeldame Beiträge 7 Mitglied seit Dienstag Juli 26, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 22, 2016
Geändert am 19. Dezember 2018 um 05:28
Ich denke nicht, dass er großartig was zu befürchten hat. Es gibt evtl. eine Verfügung, dass er sich nicht mehr ihr nähern darf, aber das war es dann auch schon, das wird nicht mal im Führungszeugnis stehen.

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