Fahrkosten

Studies13 Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag September 16, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: September 16, 2014 - 16. September 2014 um 12:48
 INES NASNOUSSA - 30. September 2014 um 18:03
Hallo,

in meinem Fall geht es darum, dass ich Student bin und ich habe bei einer Zeitarbeitsfirma in einem anderen Bundesland (Baden-Württemberg ) für drei Wochen gearbeitet, aber mein Problem ist, dass die zuständige Frau die Fahrkosten mit mir mündlich vereinbart hat, die Fahrscheine habe ich bei ihr nachweisend vorgelegt..

In der Abrechnung habe ich keine Erstattung bekommen und ich habe mich bei ihr erkundigt, ob ich diese fehlende Kosten noch bekommen könnte, da hat sie mir mitgeteilt, dass sie davon aus geht, weil die Buchhaltung zuständig dafür ist !

ich bitte euch, mir eine alternative Lösung ( was sind meine schritten )zu finden, da ich mein Geld zurückbekommen würde.

Mit freundlichen Grüssen

3 Antworten

twenty two Beiträge 86 Mitglied seit Mittwoch Mai 8, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 12
16. September 2014 um 12:53
Hallo!

Eine Vereinbarung beziehungsweise ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Wenn die zuständige Frau dazu steht , muss sie sich die abgeschlossene Vereinbarung schriftlich festhalten, diese Erklärung an die Buchhaltung weiterleiten und das Problem wäre vom Tisch. Es muss ja so einfach sein:::))))
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Studies13 Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag September 16, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: September 16, 2014
16. September 2014 um 12:57
Vielen Dank, ich werde einfach bis der nächsten Woche noch mal warten ( wie sie mir zugesagt hat) , daher schaue ich noch
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tobias.60 Beiträge 68 Mitglied seit Dienstag Mai 14, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: März 11, 2015 19
16. September 2014 um 16:09
Studies13!

An Ihrer Stelle würde ich auch einfach warten und Tee trinken. Leider kann ich keine einzige gute Sache was die Zeitarbeitsfirmen angeht, die mir damals gefallen durfte. Viele Leere Versprechungen hatte ich damals gehört. Bei mir ging um meine Vergütung ( also der Überstunden) ich habe sie nicht bezahlt bekommen. Ok !! Wenn du mehr Glück hast , wirst du dich darauf freuen können. Leider war es nicht mein Fall? OBWOHL ICH Alles schriftlich hatte. Muss ich hinzufügen. Naja Pech gehabt!! Lass mal hoffen , dass du mehr Glück hast.
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@Studies13 hast du mal deine Kosten zurückerstattet bekommen? Ich habe nämlich das selbe Problem jetzt mit meinem Arbeitgeber und würde mich interessieren, welchen Weg du eingegangen bist?
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hallo ines :), also habe ich zwar ein anders Problem gehabt, dass meine Lohn mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet worden ist, obwohl ich Student bin..aber ich habe das Geld bekommen, ich weiss aber auch nicht, ob die Fahrkosten schon gestattet sind, dies werdeich dich mitteilen, sobald ich die neue Abrechnung per Post bekäme..
mit rechtlichen Grüssen :)
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Lieben Dank erstmals studies13- für die schnelle Antwort. Würde mich echt auf deine Hilfe freuen.
Zu dir jetzt : ehrlich gesagt , finde ich es gar nicht in Ordnung, dass dein Lohn mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wurde? Wozu denn die Mühe , Fahrstress , wenn du die ungünstige Lohnsteuerklasse 6 am Ende bekommst. Das nennt man A...Karte. Hast du schon mal deinen Arbeitgeber darauf angesprochen? Gibt es denn eine rechtliche Basis dafür?
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