peilomatfan07
Message postés1Date d'inscriptionMontag November 3, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 3, 2014
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Geändert am 8. September 2018 um 02:36
Frasole
Message postés27Date d'inscriptionDienstag April 19, 2016StatusMitgliedZuletzt online:März 17, 2017
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20. September 2016 um 12:37
Mein Freund hat vor kurzem einen Antrag beim Bafög - Amt gestellt und muss jetzt einen Einkommensnachweis von seinem Vater einreichen. Er kennt dieses aber nicht und musste trotzdem selbstständig nach seiner Adresse suchen. Jetzt stehen wir vor dem Problem, wie man den Vater darauf hinweisen soll, das notwendige Formular auszufüllen.
Vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen.
mirsomir
Message postés119Date d'inscriptionSonntag Januar 5, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 11, 202214 26. August 2016 um 13:44
Wie soll denn das Amt an die Daten kommen? Das Bafög-Amt ist nicht dafür zuständig, Einkommensnachweise direkt bei den Eltern einzufordern. Schließlich will das Kind was vom Amt und nicht das Amt was vom Kind. Es ist daher Pflicht der Familie alle nötigen Dokumente einzureichen, damit das Amt den Antrag bearbeiten kann. Dass das bisweilen extrem umständlich ist, ist natürlich klar. Wenn der Vater aber unbekannt ist, und nicht an den Sohn zahlt, dann müsste doch das Bafög unabhängig von ihm berechnet werden? Das sollte man mit dem Amt unbedingt besprechen. Da gibt es sicher eine Regelung für.
Frasole
Message postés27Date d'inscriptionDienstag April 19, 2016StatusMitgliedZuletzt online:März 17, 20174 20. September 2016 um 12:37
Mit sowas ähnlichem musste ich mich auch mal rumschlagen. Wenn die lieben Väter nicht wollen, dann muss man halt einen Anwalt einschalten. Habe ich damals auch getan, dann hat er das alles erledeigt und ich hatte eine Sorge weniger und musste mich nicht persönlich mit meinem Vater rumärgern.
nullzwigater
Message postés18Date d'inscriptionDonnerstag September 11, 2014StatusMitgliedZuletzt online:März 19, 201512 Geändert am 8. September 2018 um 02:40
Guten Tag!
Was soll denn das heißen "unbekannter Vater"?
Hat ihn der Vater nicht rechtlich anerkannt?Oder ist es damit gemeint , er ist der gesetzliche Vater und nur die Adresse wäre unbekannt