St.Pauli
Beiträge1Mitglied seitMittwoch November 5, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 5, 2014
-
Geändert am 9. Januar 2019 um 01:58
SUSU -
10. November 2014 um 14:20
Hallo,
wir haben da einen kleinen Disput in Sachen Unterhalt bei einer Weiterbildung:
Meine Tochter hat eine anerkannte Ausbildung gemacht, als sozialpädagogische Assistentin (SPA), hat statt zwei Jahre drei Jahre dafür benötigt. Hat von beiden Elternteilen Unterhalt bekommen. Der Abschluss wurde erfolgreich beendet und somit wäre sie nun mit fast 22 Jahren für sich selber arbeitstechnisch verantwortlich. Sie wohnt noch bei einem Elternteil im Haus. Jetzt stellt sie fest, dass eine Weiterbildung zum Erzieher im Anschluss besser ist, damit sie später mehr Geld verdienen kann. Diese Weiterbildung dauert auch noch mal 3 Jahre in Vollzeit Schulunterricht, also auch kein Einkommen. BAföG wird abgelehnt, da sie noch zu Hause wohnt und beide Elternteile arbeiten.
Wie ist nun die Rechtslage: Muss sie weiter von beiden Elternteilen mit Unterhalt versorgt werden oder muss sie arbeiten gehen? Diese Weiterbildung oder Ausbildung gibt es auch berufsbegleitend hier in Schleswig-Holstein. Bedingung zwei Jahre Berufserfahrung und eine Anstellung mit mindestens 15 Wochenstunden beim Arbeitgeber.
Wie ist die Rechtslage?
Dankes chön für eure Hilfe.
LG St.Pauli
Im Regelfall sind die Eltern dazu verpflichtet, nur die Erstausbildung zu finanzieren. Die Weiterbildung nur, wenn die Ausbildung die Voraussetzung darstellt, z.B. Ausbildung zum Kinderpfleger/Erzieher-Ausbildung.
Eine Ausbildung einer sozialpädagogischen Assistentin und Weiterbildung zum Erzieher sind - meiner Meinung nach - zwei Seiten einer Münze. Daher würde ich die Frage bejahen. Doch Sicherheit gibt es nur beim Anwalt.
Geändert am 9. Januar 2019 um 01:59