Nach Trennungsjahr (23 Monate) habe ich Unterhalt eingestellt

RockyTannenbaum Beiträge 1 Mitglied seit Donnerstag November 6, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 6, 2014 - 6. November 2014 um 13:47
 Achim.M - 11. November 2014 um 16:27
Kinder sind 21 und 25, meine Nochehefrau arbeitet immer noch nicht Vollzeit. Scheidung wurde wegen Folgesachen blockiert und die Sache schläft meiner Meinung. Nun habe ich den Unterhalt eingestellt weil ich noch was zum Leben brauche.

Frage......was kann mir nun gepfändet werden?

3 Antworten

anonymer Benutzer
8. November 2014 um 18:58
Gepfändet werden könnte nur, wenn gegen Sie ein Titel besteht, also z.B. ein Urteil, das sie zum Unterhalt verpflichtet. Sollte das der Fall sein, könnte der Titel gerichtlich für ungültig erklärt werden.

Generell sagt man, dass jeder Ehegatte ein Jahr nach der Trennung selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen muss. Das ist jedoch keine feste Frist. Es kommt auf den Einzelfall an.

Sie sollten sich unbedingt durch Ihren Anwalt beraten lassen. Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt sehe ich gute Chancen, dass sie von der Unterhaltspflicht weg kommen.
Nachtrag und genauere Schilderung:

Verheiratet seit 1988 feierten wir 2012 ganz normal noch Weihnachten. Im Januar dann der Cut. Sie wollte eine Zweckgemeinschaft...Taschengeld 250€.
Im März ist sie ausgezogen und nötigte mich das ich einen Zettel unterschreibe in dem sie 500€ Unterhalt im Monat erhält.
Da ich seelisch sehr angeschlagen war nahm sie auch einen Betrag von 6000€ mit.
Ich habe mein Elternhaus (Schenkung) verkauft und mit 2 Bausparern und einem Kredit (an dem ich alleine immer noch zahle) haben wir ein Reihenhaus gebaut.
Sie bekam von Ihren Eltern meines Wissens ein Erbe von 50000 Mark. (Natürlich gibt Sie mehr an was überhaupt da war.)
Ich habe Ihren Namen ins Grundbuch eingetragen da ich der Meinung war unsere Ehe sei beständig.
Einen zweiten Kredit mit der das neue Auto unserer Tochter bezahlt wurde habe ich erst abbezahlt.

Mir wurde nicht gesagt....was Folgesachen genau bedeutet? Ich weis nur das die Anwälte nun über einen nachehelichen Unterhalt in Höhe von ca 360€ verhandeln.

Das mit dem Rentenausgleich war ja gleich geklärt und fast die halbe Betriebsrente (26 Jahre BMW) is auch weg.

In unserem Reihenhaus hat meine Mutter (86) Wohnrecht und macht mir und meiner neuen Lebenspartnerin das Leben zur Hölle. Sie geht bald ins Heim und will dann auch Geld von mir.

Nach langer Krankheit 2009 erhielt ich einen Behinderungsgrad von 40% und eine Gleichstellung auf 50. Damit beginnen aber die Probleme erst in der Arbeit weil ich noch keine geeignete Tätigkeit im Betrieb habe.
Ich Arbeite Teilzeit 27 Stunden krankheitsbedingt.

Frage:
Ich will mein Haus behalten. Ist das möglich?
Was kommt da noch auf mich zu?
Der Sachverhalt übersteigt bei Weitem die Möglichkeiten dieses Forums.

Sie sollten Ihren Anwalt konkret auf dieses Fragen ansprechen und sich beraten lassen.
Den Unterhalt darf man nur einstellen, wenn dies aus dem Titel hervor geht d.h. nur mit gerichtlicher Erlaubnis darf man den Unterhalt einstellen. Es sei denn, hätte man eine Abänderungsklage erhoben und ein Prozess wäre erneut zustande gekommen.