Lieben Gruß an die liebe Gemeinde!
Ich hoffe, ihr könnt nur mir todsichere Antwort geben. Habe dieses Jahr Privatinsolvenz angemeldet und hab gerade erfahren, dass man die Kosten dafür steuerlich geltend machen kann. Stimmt es?
Du kannst die Kosten für den Insolvenztreuhänder als außergewöhnliche Belastung in deiner Steuererklärung eintragen .(In Klammern setze das Urteil des Finanzgerichts Köln mit dem Aktenzeichen 6 K 2216/08). Dadurch bleibt dein Steuerbescheid offen, bis das das Urteil des Bundesfinanzhofs fällt.:)))