Guten Abend! Stimmt es was ich mitbekommen habe? Kann eine Mutter in die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers gehen? die Antworten in anderen Foren sind irgendwie widersprüchlich. Danke.
Man muss die Elternzeit lediglich rechtzeitig vom Arbeitrgeber "verlangen" (§ 16 Abs. 1 BEEG). Das liest sich so, als hätte der Arbeitgeber eine Entscheidungsmöglichkeit. Dem ist aber nicht so. Der Anspruch auf Elternzeit besteht. Der Arbeitgeber muss nicht zustimmen.
Etwas anderes gilt bei ElternTEILzeit (§ 15 Abs. 5 BEEG). Da kann der Arbeitgeber Mucken machen.
Problematisch könnte es bei einer Verlängerung der Elternzeit werden. Siehe dazu aber hier >>>>
Da hat S.H. Recht. Leider ist es nicht wie in Schweden, wo die Elternzeit für Väter sogar Pflicht ist. Das wäre mal noch eine gute Idee in Deutschland.