Kann man als Mutter mit dem Vater abwechselnd 6 Monate zu Hause bleiben und in die Elternzeit gehen ?Weiß jemand, wo man das beantragen muss und wer mir dann das Gehalt zahlt? kann unser Chef uns trotzdem kündigen oder habe ich da einen Gesetzesschutz?Vielen Dank schon mal der Mühe.
@1Weiß jemand, wo man das beantragen muss und wer mir dann das Gehalt zahlt?
Es gibt doch sowas wie Elterngeld. Das müsst ihr bei eurer Elterngeldantragsstelle
beantragen. Es kommt drauf an, in welchem Bundesland Ihr ansässig seid.
@2 kann unser Chef uns trotzdem kündigen oder habe ich da einen Gesetzesschutz?
Kündigungsschutz während der Elternzeit
Kündigung ohne behördliche Zustimmung ist unzulässig.
2. Februar 2015 um 17:27