Kündigung bei freiwilliger Verpflichtung

egoshooter - 2. Dezember 2010 um 12:08
 Saxophon - 2. Dezember 2010 um 12:18
Guten Tag,

ich überlege mir gerade, ob ich mich für einige Jahre bei der Bundeswehr verpflichten soll. Welche Kündigungsfristen gelten denn dann?

1 Antwort

hallo

verpflichten heißt verpflichten!

dann gelten eigene regeln, also nicht das normale KSchG. ohne experte dafür zu sein denke ich, dass man zwar aus der sache wieder rauskommt (man bedenke aber rückforderungen der erbrachten ausbildungsleistungen!!!) oder - andersherum - unehrenhaft entlassen werden kann

detailwissen müsste jedes kreiswehrersatzamt leisten können
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