BVG-Abo außerordentlich kündigen

Gelöst
BVG - Geändert am 29. Dezember 2018 um 04:17
 Gesperrt profil - 14. September 2018 um 05:55
Hallo,

vor lauter Umzugsstress habe ich vergessen, mein BVG-Abo zu kündigen. Es wird nächsten Monat um ein weiteres Jahr verlängert. Werde ich das außerordentlich kündigen können? BVG ist ja in Berlin und ich werde demnächst nach Bayern ziehen. Danke euch.
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4 Antworten

Hallo,

eine außerordentliche Kündigung ist bei der BVG jederzeit möglich. Lesen Sie einfach unseren Artikel zu dem Thema.

Gruß vom CCM-Team
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meep1 Beiträge 9 Mitglied seit Mittwoch Juni 10, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 23, 2015 6
Geändert am 29. Dezember 2018 um 04:17
Zum Vertragsende bedeutet dann zum Ende des Jahresabos? Ich werde aus dem Text irgendwie nicht schlau. Ich bin gerade in der gleichen Situation.
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Mit Kündigungsfrist von sechs Wochen zum jeweiligen Vertragsende kann man das BVG-Abo auflösen. Das steht in den AGB.
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Hi, das Abo ist 356 Tage/12 Monate gültig. Nach 12 Monaten wird das Abo automatisch verlängert, wenn man nicht mindestens sechs Wochen im Voraus gekündigt hat.
Z.B. wenn Sie das Abo am 1.10.2014 abgeschlossen haben, müssen Sie es spätestens bis 15. Juli 2014 kündigen.
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Hier geht es um eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der sechswöchigen Frist zum Ende des Abojahres und der Fragesteller wollte wissen, ob er das machen kann. Und die Antwort ist Ja. Mit Angabe des außerordentlichen Grundes und gleichzeitigem Zurückschicken der Wertabschnitte oder der Chipkarte (FahrCard).
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