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Message postés77Date d'inscriptionDonnerstag Mai 2, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Juli 20, 2015
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Geändert am 27. Januar 2019 um 06:07
amna amuna
Message postés89Date d'inscriptionDienstag Juni 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 2015
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5. Mai 2015 um 12:25
Hallo zusammen,
es geht um einen Kumpel. Er ist mit einer Frau zusammen, die aus einer reichen Familie kommt, aber sie ist mit ihr wegen der bestehenden Beziehung zerstritten. Sie hat kein eigenes Einkommen. 23 Jahre alt, zwei Ausbildungen hat sie abgebrochen. Er ist Hartz-IV-Empfänger. Nun wollen die beiden, also die Tochter und der Kumpel, die Eltern dazu bringen, Unterhalt zu zahlen. Es kann nicht sein, dass der Vater ein luxuriöses Leben führt und die Tochter kurz vorm Verhungern ist.
Danke für die Hilfe
S.H
Message postés45Date d'inscriptionMittwoch April 1, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 9, 201531 Geändert am 27. Januar 2019 um 06:09
Wenn Sie ihre Ausbildungen hingeschmissen hat, muss der Vater keinen Unterhalt zahlen. Meiner Meinung nach hat sie drei Optionen:
entweder fängt sie eine neue Ausbildung an, dann wäre ihr Vater zur Unterhaltszahlung verpflichtet, allerdings nach der Düsseldorfer Tabelle;
Hartz IV beantragen oder
sie verdient ihr eigenes Brot.
Ein anderer Weg leuchtet mir nicht ein.
Perry_M
Message postés249Date d'inscriptionMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 Geändert am 27. Januar 2019 um 06:10
>>fängt sie neue Ausbildung an , dann wäre Ihr Vater zur Unterhaltszahlung verpflichtet<<
Die These ist aber sehr gewagt.
Es wird wohl entscheidend darauf ankommen, warum die Ausbildungen abgebrochen wurden. Die Eltern sind nicht verpflichtet, bis zu Lebensende Unterhalt zu zahlen, wenn nur das Kind von Ausbildung zu Ausbildung rutscht, ohne eine zu Ende zu bringen.
amna amuna
Message postés89Date d'inscriptionDienstag Juni 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 201511 Geändert am 27. Januar 2019 um 06:11
Perry_M hat vollkommen Recht: Ich bin selber davon betroffen. Als ich meine zweite Ausbildung abgebrochen habe, war ich in den Augen der Behörden selber schuld und konnte meinen Vater nicht zur Zahlung bewegen. Die Dame hat ja zu arbeiten!
Geändert am 27. Januar 2019 um 06:10
Die These ist aber sehr gewagt.
Es wird wohl entscheidend darauf ankommen, warum die Ausbildungen abgebrochen wurden. Die Eltern sind nicht verpflichtet, bis zu Lebensende Unterhalt zu zahlen, wenn nur das Kind von Ausbildung zu Ausbildung rutscht, ohne eine zu Ende zu bringen.
Geändert am 27. Januar 2019 um 06:11