Hallo,
hab in den Medien mitbekommen, dass man mit neueren Preiserhöhungen rechnen muss.. Sollte das stimmen ,muss mir die Krankasse die schriftliche Preiserhöhung mitteilen?Wenn nicht kann man die Krankasse nichtsdestotrotz wechseln? Vielen Dank schon mal der Aufmerksamkeit.
soviel ich weiß ist die Beitragserhöhung einen Grund zur Sonderkündigung darstellt, aber nur wenn die Erhöhung ohne Anpassung der [%252Ffaq%252F6534-einfuhrung-vom-mindestlohn-ab-januar-2015-welche-zuschlage-und-sonderleistungen-durfen-auf-den-mindestlohn-ang Leistung] erfolgt.