valvis
Beiträge21Mitglied seitMittwoch 18 März 2015StatusMitgliedZuletzt online:19 November 2015
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3 Jul 2015 à 10:20
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag 30 März 2015StatusMitgliedZuletzt online:18 Februar 2016
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4 Jul 2015 à 16:03
Wie ist es eigentlich rechtlich zu sehen, wenn Rechnungen durch den Poststreik verspätet oder gar nicht ankommen? Hat man Mahngebühren zu zahlen? Kann man selbst Gebühren verlangen?
Danke
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag 30 März 2015StatusMitgliedZuletzt online:18 Februar 2016223 4 Jul 2015 à 16:03
Grundsätzlich ist es so, dass die Leistung erst fällig wird, wenn man die Rechnung erhalten hat. Das Risiko des Versands und die Beweislast für den Zugang der Rechnung trägt der Rechnungsteller.
Bevor überhaupt Fälligkeit eingetreten ist, kann auch kein Verzug eintreten.
Evtl. Zahlungsfristen beginnen erst mit Erhalt der Rechnung zu laufen.
Schorschi
Beiträge6Mitglied seitSamstag 4 Juli 2015StatusMitgliedZuletzt online: 4 Juli 20153 4 Jul 2015 à 15:39
Das würde mich auch mal interessieren. Ich habe in anderen Foren bisher nur verschiedene Meinungen gelesen. Schlauer hat mich das nicht gemacht, sondern eher noch mehr verwirrt. Mir war der Streik erst gar nicht so bewusst, erst als ich eine Rechnung über ein Leasingfahrzeug deutlich später bekam. 2 Tage später kam dann direkt eine Mahnung inklusive 15 Euro Mahnkosten. Der Händler lässt sich da auch auf nichts ein. 15 Euro ist ja noch okay, aber es geht auch ein wenig ums Prinzip. Daher wäre ich auch froh über eine Antwort.