Unbezahlte Rechnungen wegen Poststreik

Gelöst
valvis Beiträge 21 Mitglied seit Mittwoch 18 März 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 19 November 2015 - 3 Jul 2015 à 10:20
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag 30 März 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 18 Februar 2016 - 4 Jul 2015 à 16:03
Wie ist es eigentlich rechtlich zu sehen, wenn Rechnungen durch den Poststreik verspätet oder gar nicht ankommen? Hat man Mahngebühren zu zahlen? Kann man selbst Gebühren verlangen?
Danke

2 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag 30 März 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 18 Februar 2016 223
4 Jul 2015 à 16:03
Grundsätzlich ist es so, dass die Leistung erst fällig wird, wenn man die Rechnung erhalten hat. Das Risiko des Versands und die Beweislast für den Zugang der Rechnung trägt der Rechnungsteller.

Bevor überhaupt Fälligkeit eingetreten ist, kann auch kein Verzug eintreten.

Evtl. Zahlungsfristen beginnen erst mit Erhalt der Rechnung zu laufen.
Schorschi Beiträge 6 Mitglied seit Samstag 4 Juli 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 4 Juli 2015 3
4 Jul 2015 à 15:39
Das würde mich auch mal interessieren. Ich habe in anderen Foren bisher nur verschiedene Meinungen gelesen. Schlauer hat mich das nicht gemacht, sondern eher noch mehr verwirrt. Mir war der Streik erst gar nicht so bewusst, erst als ich eine Rechnung über ein Leasingfahrzeug deutlich später bekam. 2 Tage später kam dann direkt eine Mahnung inklusive 15 Euro Mahnkosten. Der Händler lässt sich da auch auf nichts ein. 15 Euro ist ja noch okay, aber es geht auch ein wenig ums Prinzip. Daher wäre ich auch froh über eine Antwort.