faulsack
Beiträge84Mitglied seitMontag Mai 27, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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22. Juli 2015 um 17:42
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 2015
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29. Juli 2015 um 15:19
Hallo,
ich bin gerade etwas irritiert: Mein Lebensgefährte hat vom Jobcenter die Aufforderung bekommen, alle Unterlagen, die den Unterhalt für seinen Sohn betreffen, einzureichen. Ist ja auch in Ordnung. Allerdings gibt es da eine Spalte, in der er Personen angeben muss, die mit ihm im Haushalt leben, also ich, und nach meinem Arbeitgeber wird da gefragt. Was ist da der Sinn?
KATARINA04523
Beiträge52Mitglied seitDienstag Oktober 21, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 15, 201532 24. Juli 2015 um 16:47
Ich habe meine Selbstauskunft (bei Anfrage des JC) für das Kind meines Partners verweigert! Begründung meinerseits: Wenn die Mutter einen neuen Partner hat, sinkt der Unterhalt. Mal schauen, was für eine Antwort vom JC kommt! Ich gehe arbeiten für mein Kind und nicht dafür, um seine Ex zu unterstützen.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 24. Juli 2015 um 18:55
"meines Partners"
Ein oft auftauchendes Missverständnis ist, dass in manchen Fragebögen nach dem Einkommen des Ehegatten/Lebenspartners gefragt wird.
Lebenspartner ist nicht der Lebensgefährte, sondern der Partner einer homosexuellen eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 24. Juli 2015 um 18:57
"wenn die Mutter einen neuen Partners hat, sinkt der Unterhalt."
Welchen Einfluss sollte eine neue Partnerschaft oder Ehe der Mutter auf den KINDES-Unterhalt haben?
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 201515 28. Juli 2015 um 18:07
Hallo,
wollte keinen neueen Thread eröffnen und Herr Perry_M scheint Ahnung zu haben, deswegen traue ich mich hier mit meiner Frage: Also es geht um dasselbe Problem Jobcenter. Habe mich von meiner Frau getrennt. Wohne jetzt mit meiner Freundin zusammen. Sie hat ein behindertes Kind (Mehrkosten) und ich habe 2 Kinder. Wie ist dann der Selbstbehalt?
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 28. Juli 2015 um 20:22
Ihre Freundin und deren Kind sind für die Unterhaltsberechnung irrelevant.
Selbstbehalt von Unterhaltspflichtigen ist der Mindestbetrag, den ein Unterhaltspflichtiger von seinem Einkommen für sich behalten darf.
Der Selbstbehalt ist - im Rahmen bestimmter Konstellationen - immer gleich nach der Düsseldorfer Tabelle:
Unterhaltspflichtig gegenüber...
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung) und
Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: Selbstbehalt = 880 Euro
Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: Selbstbehalt = 1080 Euro
anderen volljährigen Kindern Selbstbehalt = 1300 Euro
Ehegatten oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes Selbstbehalt = 1200 Euro
eigenen Eltern Selbstbehalt = 1800 Euro
In den 1080 beziehungsweise 880 Euro Selbstbehalt sind bis 380 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten. Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind.
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 201515 29. Juli 2015 um 15:19
Tausend Dank lieber Herr Perry_M für die ausführliche Antwort.