Liebe Oma
Message postés76Date d'inscriptionDienstag September 4, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 10, 2015
-
Geändert am 24. Juli 2019 um 13:34
Liebe Oma
Message postés76Date d'inscriptionDienstag September 4, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 10, 2015
-
27. Juli 2015 um 13:04
Servus zusammen,
meine Tochter lebt in Trennung, will sich aber scheiden lassen. Wann darf sie denn den Scheidungsantrag einreichen?
Perry_M
Message postés249Date d'inscriptionMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 Geändert am 24. Juli 2019 um 13:35
Grundsätzlich nach Ablauf des Trennungsjahres.
Da das Trennungsjahr aber erst zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abgelaufen sein muss, tolerieren es die meisten Gerichte, wenn man die Scheidung zwei bis drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres einreicht. Diese Zeit geht meistens ins Land, bis die mündliche Verhandlung stattfindet, zumindest wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird.
Möglich ist es, dass man mit vorzeitiger Einreichung der Scheidungsantragsschrift behauptet, ein Jahr getrennt zu leben. Das funktioniert aber nur, wenn der Ehegatte mitspielt.
Ganz auf der sicheren Seite ist man, wenn man das Trennungsjahr abwartet, bis man den Scheidungsantrag stellt.
Liebe Oma
Message postés76Date d'inscriptionDienstag September 4, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 10, 20152 Geändert am 24. Juli 2019 um 13:35
Danke lieber Perry_M!
Da die beiden so schnell wie möglich alles hinter sich haben wollen, sind sie sich darüber einig, das Trennungsjahr "vorzutäuschen" (danke auch für Ihren großartigen Tipp). Sie haben ja einen Termin mit dem RA vereinbart und alles muss rucki zucki gehen. Nun bezieht sich meine jetzige Frage auf die Sache mit dem Versorgungsausgleich. Kann er jetzt schon erledigt werden?
Perry_M
Message postés249Date d'inscriptionMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 Geändert am 24. Juli 2019 um 13:36
Der Versorgungsausgleich kann notariell geregelt werden, insbesondere zur Beschleunigung der Scheidung gänzlich ausgeschlossen werden.
Es ist aber Vorsicht geboten, damit nicht einer der Ehegatten auf zu viel verzichtet.
Bei einem Verzicht auf den Versorgungsausgleich entfällt dann aber natürlich die Zeit, die die Versorgungsträger zur Berechnung brauchen, so dass sich die Zeit zwischen Einreichung der Scheidungsschrift und mündlicher Verhandlung verkürzt. Am Tag der mündlichen Verhandlung muss das Trennungsjahr abgelaufen sein.
Liebe Oma
Message postés76Date d'inscriptionDienstag September 4, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 10, 20152 Geändert am 24. Juli 2019 um 13:36
Ah ok, tausend Dank nochmal. Sie waren mir eine großartige Hilfe.