Für Gaststättenkontrollen gibt es eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen, vom Baurecht über Lebensmittel- und Hygienerecht bis zur Schwarzarbeiterbekämpfung.
X betreibt eine kleine Gaststätte ohne Erlaubnis und ohne jegliche Lebensmittelkenntnisse. Wie bekommt die Behörde den Laden dicht? Über 15 II GewO ivm 31 GastG oder über 35 GewO/? Oder beides? Ich blicke da nicht mehr durch.