"der würde doch entfallen, sollte die Mutter wieder heiraten"
Das ist leider richtig und ergibt sich aus § 1 Abs. 1 des Gesetzes (UhVorschG):
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer
1. [.....]
2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und
3. [.....].
Nach der Ehe der Mutter lebt das Kind nicht mehr bei einem ledigen, verwitweten, geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteil, sondern bei einem (wieder) verheirateten.
Hallo,
der würde doch entfallen, sollte die Mutter wieder heiraten. Oder wurde ich falsch informiert? Und irgendwie muss es dem Kind ja trotz der neuen Ehe gutgehen, aber ohne UHV wäre das kaum vorstellbar.
Ok danke an euch alle für die Mühe. Doch habe ich eine Anschlussfrage: Wenn ich meinen Freund heiraten würde, bekäme ich ein bisschen Geld (abgesehen vom Kindergeld) für mein Kind? Betreuungsgeld wurde, soviel ich weiß, eingestellt und 184 Euro werden nichts bringen. Und mein Zukünftiger muss nicht für das Kind sorgen.
LG