Perry_M
Message postés249Date d'inscriptionMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 Geändert am 17. Juli 2019 um 03:56
"der würde doch entfallen, sollte die Mutter wieder heiraten"
Das ist leider richtig und ergibt sich aus § 1 Abs. 1 des Gesetzes (UhVorschG):
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer
1. [.....]
2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und
3. [.....].
Nach der Ehe der Mutter lebt das Kind nicht mehr bei einem ledigen, verwitweten, geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteil, sondern bei einem (wieder) verheirateten.
amna amuna
Message postés89Date d'inscriptionDienstag Juni 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 201511 Geändert am 17. Juli 2019 um 03:55
Hallo,
der würde doch entfallen, sollte die Mutter wieder heiraten. Oder wurde ich falsch informiert? Und irgendwie muss es dem Kind ja trotz der neuen Ehe gutgehen, aber ohne UHV wäre das kaum vorstellbar.
amna amuna
Message postés89Date d'inscriptionDienstag Juni 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 201511 Geändert am 17. Juli 2019 um 03:57
Ok danke an euch alle für die Mühe. Doch habe ich eine Anschlussfrage: Wenn ich meinen Freund heiraten würde, bekäme ich ein bisschen Geld (abgesehen vom Kindergeld) für mein Kind? Betreuungsgeld wurde, soviel ich weiß, eingestellt und 184 Euro werden nichts bringen. Und mein Zukünftiger muss nicht für das Kind sorgen.
LG