Ich meine mich zu erinnern, dass in der Düsseldorfer Tabelle steht, dass diese nur eine Richtlinie ist. Also kann ich im Grunde nichts sagen, wenn mein Ex nicht den erhöhten Unterhalt überwiesen hat, oder?
Perry_M
Message postés249Date d'inscriptionMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016220 Geändert am 17. Juli 2019 um 03:43
Die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte (es gibt mehrere) haben keine Gesetzeskraft. Sie sind deshalb für den Familienrichter am Amtsgericht, der zu entscheiden hat, formal nicht bindend. Da sich aber alle Familienrichter daran halten (weil sich spätestens das OLG in der Berufung an seine eigenen Leitlinien halten würde), haben die Leitlinien ganz, ganz großes Gewicht. Daher sollte sich auch Ihr Ex besser daran halten, bevor ihn der Familienrichter dazu zwingt.
"Also kann ich im Grunde nichts sagen, weil mein Ex nicht den erhöhten Unterhalt überwiesen hat, oder?
Doch klar! Zumindest wenn es nicht seinen Selbstbehalt tangiert. Nur kann z.B. Mehrbedarf vom Gericht verordnet werden. Selbst wenn es nur eine Richtlinie ist, orientieren sich alle Gerichte daran.