Barbara.K
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Geändert am 16. Juli 2019 um 04:06
Silke Grasreiner
Message postés3282Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:Februar 3, 2023
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16. Juli 2019 um 04:14
Guten Tag,
hat schon mal jemand Erstausstattung für eine Wohnung beantragt? Habe mich von meinem Mann getrennt, Haus gehört ihm, Einrichtung war vor mir. Da ich wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten war, hatte ich auch kein Einkommen.Was kann ich alles beantragen?
Silke Grasreiner
Message postés3282Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:Februar 3, 2023830 16. Juli 2019 um 04:14
Hallo,
zur Erstausstattung gehört die komplette Einrichtung einer Wohnung: Bett oder Schlafcouch inkl. Laken und Bettwäsche, Schränke, Regale, Tisch und Stühle oder Schreibtisch, Sofa und Sessel, Gardinen oder Jalousien, Lampen, Waschmaschine, Handtücher, Wäschespinne, Staubsauger, Mülleimer, Kühlschrank mit Gefrierfach, Herd, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, Fernseher, Receiver und Computer.