ich nehme mal an, es geht um eine Magenverkleinerung oder Ähnliches? Also wenn es medizinisch nicht indiziert ist, dann wird es generell schwierig das durchzusetzen.
Für einen Widerspruch reicht es erstmal, dass du innerhalb der Frist das Wort Widerspruch in den Brief schreibst. Eine Begründung kann dann auch etwas später erfolgen.
Aber du solltest dich für diese vielleicht mal mit einem Anwalt zusammensetzen, der kann dir auch im Rahmen einer Beratung den ein oder anderen guten Ratschlag geben. ;)