Wäre hier an Raub zu denken?

Gelöst
Dina.Din Beiträge 64 Mitglied seit Donnerstag 14 August 2014 Status Mitglied Zuletzt online: 19 November 2015 - 13 Okt 2015 à 11:32
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag 30 März 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 18 Februar 2016 - 14 Okt 2015 à 12:56
Guten Tag,

folgender Fall:

A droht B Schläge an, wenn dieser ihm nicht ein Sache herausgibt. B übergibt sie ihm. Später überfällt B den A, um die Sache wiederzuerlangen, und nimmt sie dem A ab. Wäre hier an Raub zu denken oder scheitert dieser an der Fremdheit der Sache?

1 Antwort

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag 30 März 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 18 Februar 2016 223
14 Okt 2015 à 12:56
Eine Sache ist fremd, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist. Das beurteilt sich nach Zivilrecht.

Fraglich ist, ob B ursprünglich Eigentümer der Sache war. Das ergibt sich aus dem Sachverhalt nicht so eindeutig.

In der erzwungenen Herausgabe der Sache von B an A dürfte wohl keine Übereignung zu sehen sein. Das ist irgendwie schwer vorstellbar. Es kommt auf Details an.

Wenn B trotz der Herausgabe Eigentümer geblieben wäre, wäre die Sache für ihn zum Zeitpunkt des Überfalls nicht fremd gewesen und ein Raub schiede tatbestandlich aus.