Muss man für Kosten der Ex-Frau aufkommen?

07.25 Message postés 48 Date d'inscription Dienstag Oktober 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 - Geändert am 18. April 2019 um 02:11
Dina.Din Message postés 64 Date d'inscription Donnerstag August 14, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 19, 2015 - 4. November 2015 um 15:18
Hallo,
folgender Fall: Ex-Frau hat Verfahrenskostenhilfe für den Trennungsunterhalt beantragt. Nach fast einem Dreivierteljahr wurde vom Gericht nahegelegt, den Antrag zurückzuziehen. Sie hat zurückgezogen und der Ex-Mann bekommt eine Rechnung. Muss der Ex-Mann für die durch seine Ex-Frau verursachten Kosten aufkommen?

1 Antwort

Dina.Din Message postés 64 Date d'inscription Donnerstag August 14, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 19, 2015 6
Geändert am 18. April 2019 um 02:14
Aber wenn sie den Antrag zurückzieht, dann müsste dein Anwalt doch beantragen können, dass seine Kosten ihr auferlegt werden im Zuge des Kostenfestzungsverfahrens. Dass du erstmal die Rechnung bekommst, ist logisch, du bist ja Kostenschuldner deines Anwalts. Aber du müsstest ein Erstattungsrecht deiner Ex-Frau gegenüber haben. Gibt es denn einen Gerichtsbeschluss? Wenn ja, steht da was zu den Kosten?
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