Bin rechtskräftig geschieden. Nun kam mein Ex damit an , der will seine Geschenke wieder haben ( bisschen Schmuck) kann mir jmd sagen, wie das rechtlich aussieht?
Ehebedingte Zuwendungen können aber nur bei der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung geltend gemacht werden. Eine unbenannte Zuwendung unter Ehegatten kann ausnahmsweise auch nach erfolgter Scheidung ausgeglichen werden, dann allerdings nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB). In jedem Fall ist jede Rückabwicklung eine juristische Herausforderung und man sollte sich einen erfahrenen Anwalt nehmen.
Die Rückforderung von Geschenken ist in der Regel nur bei Verarmung des Schenkenden oder ber bei grobem undank vonseiten der beschenkten person möglich (§§ 528,530 BGB)
Das kommt drauf an, ob es sich um eine ehebedingte Zuwendung handelt oder nicht. Dann gelten nicht die Vorgaben des Schenkungsrechts, sondern die für die güterrechtliche Auseinandersetzung geltenden Gesetze. Da eure Scheidung schon rechtskräftig ist, sollte das Thema jedoch ein für alle mal durch sein. Solltest du mal wieder heiraten, gehst du mit notariellen Schenkungsverträgen auf Nummer sicher.