Darf man Geschenke nach Scheidung zurückverlangen?

Gelöst
Libéka.pAparoni Message postés 92 Date d'inscription Dienstag Mai 7, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 - Geändert am 13. September 2018 um 02:18
 Gesperrt profil - 13. September 2018 um 04:04
Hallo!

Bin rechtskräftig geschieden. Nun kam mein Ex damit an , der will seine Geschenke wieder haben ( bisschen Schmuck) kann mir jmd sagen, wie das rechtlich aussieht?

5 Antworten

Hallo,

ehebedingte Zuwendungen - und auch Schenkungen unter bestimmten Bedingungen - können zurückgefordert werden.

Lesen Sie dazu unseren Artikel über Schenkung unter Ehegatten.

Ehebedingte Zuwendungen können aber nur bei der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung geltend gemacht werden. Eine unbenannte Zuwendung unter Ehegatten kann ausnahmsweise auch nach erfolgter Scheidung ausgeglichen werden, dann allerdings nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB). In jedem Fall ist jede Rückabwicklung eine juristische Herausforderung und man sollte sich einen erfahrenen Anwalt nehmen.

Gruß vom CCM-Team
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Costard79 Message postés 77 Date d'inscription Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 85
16. Dezember 2015 um 16:26
Die Rückforderung von Geschenken ist in der Regel nur bei Verarmung des Schenkenden oder ber bei grobem undank vonseiten der beschenkten person möglich (§§ 528,530 BGB)
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FrauXY Message postés 18 Date d'inscription Donnerstag August 6, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 2
Geändert am 13. September 2018 um 04:01
Hallo! geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen; deine Geschenke kannst du behalten
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keinohrkuh Message postés 162 Date d'inscription Dienstag Januar 12, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 27, 2017 21
30. März 2016 um 10:55
Wäre ja schön, wenn Gesetz und Recht auch so einfach wären...
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Nasti90 Message postés 20 Date d'inscription Freitag Dezember 11, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 17, 2015 5
11. Dezember 2015 um 17:26
Das kommt drauf an, ob es sich um eine ehebedingte Zuwendung handelt oder nicht. Dann gelten nicht die Vorgaben des Schenkungsrechts, sondern die für die güterrechtliche Auseinandersetzung geltenden Gesetze. Da eure Scheidung schon rechtskräftig ist, sollte das Thema jedoch ein für alle mal durch sein. Solltest du mal wieder heiraten, gehst du mit notariellen Schenkungsverträgen auf Nummer sicher.
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Oskar1967 Message postés 24 Date d'inscription Montag Dezember 14, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 4, 2019 2
14. Dezember 2015 um 00:06
Um welchen Wert geht es denn?
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seudon Message postés 197 Date d'inscription Dienstag Juni 10, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 10, 2020
9. Januar 2016 um 01:00
Frage den Anwalt
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Palulah Message postés 17 Date d'inscription Donnerstag Januar 28, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 28, 2016 5
28. Januar 2016 um 10:43
wenn es wirklcih ein Geschenk war und auch als solches komuniziert wurde, dann darf das in der Regel nicht passieren.
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Palulah Message postés 17 Date d'inscription Donnerstag Januar 28, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 28, 2016 5
28. Januar 2016 um 10:44
deine Ex-Schwiegereltern dürfen das allerdings schon.
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