Seit kurzem beziehe ich meine Regelaltersrente und arbeite bei demselben Arbeitgeber weiter, aber jetzt als Teilzeitkraft. Meine Frage ist, habe ich Anspruch wie früher auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld? LG
Da diese Zahlungen immer eine freiwillige Leistung sind muss das Vertraglich vereinbart werden. Wenn ihr einen BR habt, dann würde ich mich zuerst an diesen wenden