HerrBert1
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27. Februar 2017 um 18:28 - Letzte Antwort: MarkSugarMountain30
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Guten Tag,
meine Ehefrau ist Thailänderin, wir haben ein gemeinsames Kind das in Deutschland geboren ist, und das Kind hat nur die Deutsche Staatsbürgerschaft.
Meine Ehefrau bekommt wegen Wirtschaftlichen und Sozialen gründen immer eine Befristete Aufentaltserlaubnis, diese gild sofern nur wenn wir Zusammenleben.
Ich möchte mich Scheiden lassen.
Muß ich damit rechnen das dass Kind mit meiner Frau nach Thailand auswandert, obwohl ich nicht meine Zustimmung dafür gegeben habe?
Kann meine Frau eine Ständige Aufentalterlaubniss bekommen, nach der Scheidung?
Wenn nicht, wo bleibt das Kind?
Viel besser wäre es, sich einen guten Anwalt zu nehmen...
Denn das Sorgerecht geht in Deutschland in vielen Fällen oft zur Mutter. Das würde man ihr faktisch entziehen, wenn sie ihr Aufenthaltsrecht verliert, auch wenn das zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Hat euer Kind denn zwei Pässe oder nur den Deutschen?
Naja, man nimmt doch auch erstmal an dass man sich im Guten trennt? Oder ? Da wäre eine Beratung erstmal fällig. Aber wie ist zusammenleben definiert?
Gleicher Wohnort?
Denn das Sorgerecht geht in Deutschland in vielen Fällen oft zur Mutter. Das würde man ihr faktisch entziehen, wenn sie ihr Aufenthaltsrecht verliert, auch wenn das zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Hat euer Kind denn zwei Pässe oder nur den Deutschen?