Eni
-
Geändert am 2. Februar 2019 um 07:04
MarkSugarMountain
Message postés30Date d'inscriptionFreitag Dezember 30, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Januar 3, 2018
-
28. April 2017 um 14:22
Guten Tag,
wenn ein Adoptivkind (Adoption als Minderjähriger) gezwungen wurde, mit Beginn der Volljährigkeit beim Notar einen Erbverzicht zu unterschreiben, ist der Erbverzicht gültig?
keinohrkuh
Message postés162Date d'inscriptionDienstag Januar 12, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 27, 201721 Geändert am 2. Februar 2019 um 07:05
Natürlich. Ansonsten muss nachgewiesen werden, dass Zwang ausgeübt wurde. Willenserklärungen, die unter Zwang abgegeben wurden, sind nichtig. Und zwar rückwirkend und nicht erst bei Kenntnis der Nichtigkeit.