Guten Tag,
wenn ein Adoptivkind (Adoption als Minderjähriger) gezwungen wurde, mit Beginn der Volljährigkeit beim Notar einen Erbverzicht zu unterschreiben, ist der Erbverzicht gültig?
Natürlich. Ansonsten muss nachgewiesen werden, dass Zwang ausgeübt wurde. Willenserklärungen, die unter Zwang abgegeben wurden, sind nichtig. Und zwar rückwirkend und nicht erst bei Kenntnis der Nichtigkeit.