Seerose
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Geändert am 18. August 2018 um 05:21
Hartzaberherzlich
Message postés4Date d'inscriptionMittwoch Mai 31, 2017StatusMitgliedZuletzt online:August 20, 2018
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20. August 2018 um 11:15
Ich bin das zweite mal verheiratet und habe aus meiner ersten Ehe einen Sohn. Mein jetziger Ehemann möchte meinen Sohn also seinen Stiefsohn Geld nach seinen Tod vererben oder auch zu Lebzeiten schenken. Wie hoch ist der steuerliche Freibetrag?
Silke Grasreiner
Message postés3290Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:März 15, 2023835 18. August 2018 um 05:29
Hallo,
Kinder und Stiefkinder sind erbschaftsteuerrechtlich gleichgestellt (§ 15 ErbStG). Für Kinder und Stiefkinder gilt also der Freibetrag von 400.000 Euro bei Erbe/Schenkung gleichermaßen.