Steuerfreibetrag bei Schenkung an Stiefsohn?

Gelöst
Seerose - Geändert am 18. August 2018 um 05:21
Hartzaberherzlich Beiträge 4 Mitglied seit Mittwoch Mai 31, 2017 Status Mitglied Zuletzt online: August 20, 2018 - 20. August 2018 um 11:15
Ich bin das zweite mal verheiratet und habe aus meiner ersten Ehe einen Sohn. Mein jetziger Ehemann möchte meinen Sohn also seinen Stiefsohn Geld nach seinen Tod vererben oder auch zu Lebzeiten schenken. Wie hoch ist der steuerliche Freibetrag?

2 Antworten

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18. August 2018 um 05:29
Hallo,

Kinder und Stiefkinder sind erbschaftsteuerrechtlich gleichgestellt (§ 15 ErbStG). Für Kinder und Stiefkinder gilt also der Freibetrag von 400.000 Euro bei Erbe/Schenkung gleichermaßen.

Gruß vom CCM-Team
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Hartzaberherzlich Beiträge 4 Mitglied seit Mittwoch Mai 31, 2017 Status Mitglied Zuletzt online: August 20, 2018
20. August 2018 um 11:15
Im Vorfeld Beidseitig Absprechen dann sparen sich die Jungs einen Erbstreit der an die Substanz geht. ich spreche da aus eigener Erfahrung
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