die Behörde, die den internationalen Führerschein ausstellt, ist je nach Bundesland verschieden. Es kann die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bzw. die Kreisverwaltungsbehörde oder das Bürgeramt sein. Sie müssen den internationalen Führerschein persönlich unter Vorlage Ihres EU-Kartenführerscheins beantragen und können ihn in der Regel nach Zahlung der Gebühr sofort mitnehmen.
da muss man sich beim Straßenverkehrsamt umschauen, die können einem sicherlich mehr dazu sagen. Ich bin Lkw-Fahrer und habe auch einen Führerschein, den ganz normalen, mit dem ich auch im Ausland fahren darf. Man darf in jedem Land fahren, wenn man nicht mehr als 6 Monate da lebt, dann muss man den auch übersetzen.