Frage zur Kirchensteuer

Puddingmaus - 15. Oktober 2018 um 15:56
 Gesperrt profil - 18. Oktober 2018 um 01:23
Wie sieht es aus wenn ein Ehepartner mit geringen Einkommen Kirchensteuerpflichtig ist und der andere Partner nicht der Kirche angehört , muss dann derjenige nur für sich Kirchensteuer zahlen , oder muss er für den Ehepartner der nicht der Kirche angehört von seinem Einkommen auch noch zusätzlich steuern für die Kirche zahlen ?
Vielen Dank für eine kurze Antwort

1 Antwort

Hallo,

als steuerpflichtiger Angehöriger einer Kirche zahlen Sie die Kirchensteuer für sich, nicht für den Ehepartner, zumal wenn dieser gar keiner Kirche angehört. Wenn Sie aber ein so geringes Einkommen haben, dass Ihre eigene Kirchensteuer nicht davon abgezogen werden kann, dann kann die Kirche das sogenannte "besondere Kirchgeld" erheben. Mehr dazu erfahren Sie in diesem CCM-Artikel.

Das besondere Kirchgeld wird auf das gemeinsam zu versteuernde Einkommen erhoben, wenn dieses höher ist als 30.000 Euro. Die Zusammenveranlagung beider Ehepartner ist ebenfalls Bedingung.

Gruß vom CCM-Team
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