Kündigung per E-Mail möglich?

anonymer Benutzer - Geändert am 26. November 2018 um 20:08
 anonymer Benutzer - 6. Dezember 2018 um 22:08
Hallo,

ich möchte meinen Vertrag, den ich 2018 mit dem Dating-Portal C-Date abgeschlossen habe, kündigen. In dem Tipp https://www.recht-finanzen.de/faq/4779-mitgliedschaft-bei-c-date-kuendigen steht, dass man nur per Brief oder Fax, nicht per E-Mail kündigen kann.

Ich dachte aber, dass man seit dem 1. Oktober 2016 grundsätzlich das Recht hat, Kündigungen per E-Mail zu versenden, wenn man sich selber und den Vertrag, um den es geht, eindeutig identifiziert. In den AGB von C-Date ist auch neben Postadresse und Faxnummer eine E-Mail-Adresse angegeben -> https://www.c-date.de/info/agb.html

Was stimmt den nun? Ist der Tipp unter dem obigen Link möglicherweise veraltet (obwohl er mit dem 24. Mai 2018 datiert ist)?

Viele Grüße
Bernd

4 Antworten

Hallo Bernd,

C-Date hat seine AGB tatsächlich am 12.10.2018 geändert, also nach dem Verfassen unseres Artikels. In der Kündigungsklausel steht jetzt nur noch "Textform" und es ist eine E-Mail-Adresse in den Kontaktdaten mit angegeben. Textform erfordert im Gegensatz zur Schriftform keine eigenhändige Unterschrift.

Fragen Sie doch zur Sicherheit unter der E-Mail-Adresse nach, ob nun auch eine Kündigung per E-Mail akzeptiert wird. Oder wenn Sie die Möglichkeit haben, schicken Sie einfach gleich ein Fax oder einen Brief, das ist ja auf jeden Fall ein sicherer Weg.

Gruß vom CCM-Team
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anonymer Benutzer
26. November 2018 um 20:55
Hallo Silke,

vielen Dank für die superschnelle Antwort, echt beeindruckend!

Aber ich möchte meine Frage noch etwas präzisieren: Nach meinem Verständnis müssen Firmen allgemein Kündigungen von Verträgen, die seit Oktober 2016 abgeschlossen wurden, per E-Mail akzeptieren, d. h. eine Kündigung meines C-Date-Vertrags muss per E-Mail möglich sein.

Das ist nach meiner Recherche keine Frage (mehr) der AGB. AGB dürfen E-Mail als Kündigungsform nicht (mehr) ausschließen. Sie dürfen keine strengere Form als die "Textform" verlangen. Wenn sie es doch tun und auf die "Schriftform" bestehen (d. h. nur Brief oder Fax), dann ist dies unwirksam. Siehe z. B. hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/worauf-sie-bei-der-kuendigung-per-email-achten-sollten-13132

Ach ja, meine Frage: Stimmt das so?

Jedenfalls habe ich die E-Mail bereits abgeschickt und eine Bestätigung innerhalb von 14 Tagen gefordert. Mal sehen, was nun passiert. Ich werde dann hier gerne berichten. :-)

Grüße von Bernd
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Gesperrt profil
27. November 2018 um 06:08
Hallo Bernd,

ja, das stimmt. Da geht es um den neuen § 309 Nr. 13 BGB ab Oktober 2016:

§ 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
"Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
...
eine Bestimmung, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, gebunden werden
...
b) an eine strengere Form als die Textform"

im Bezug auf Verbraucherverträge.

Gruß vom CCM-Team
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anonymer Benutzer
6. Dezember 2018 um 22:08
Hallo,

so, inzwischen hat C-Date bzw. die Interdate S. A. reagiert. In einer Antwort-E-Mail bedauern sie meinen Kündigungswunsch und bitten mich, das offizielle Kündigungsformular zu verwenden, das in meinem Onlineprofil in irgend einem Untermenü abrufbar ist (relativ detaillierte, gut verständliche Navigationsanleitung zu diesem Menüpunkt ist angegeben), "... damit sie meine Anfrage eindeutig zuordnen können.".

Als Möglichkeiten, das Formular einzusenden, werden ausdrücklich die drei Möglichkeiten genannt:
1.) E-Mail
2.) Fax
3.) Post

Naja, die Anfrage hätten sie auch direkt mit meiner ersten E-Mail "eindeutig zuordnen können". Aber ich werde jetzt in Gottes Namen das Formular abrufen, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, wieder einscannen und ihnen wie gewünscht als E-Mail-Anhang zuschicken. Mal sehen, wie es weiter klappt.

Vielen herzlichen Dank jedenfalls für die Tipps und Infos bisher!

Grüße von Bernd
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