auf jeden Fall nur dann mündlich kündigen, wenn die schriftliche Kündigung sogleich auch folgt. Nur dann ist eine Kündigung durch den Arbeitnehmer gültig. Das gilt generell für Kündigungen, siehe hier.
Zu beachten sind bei einer Kündigung die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag und natürlich bestimmte Formulierungen im Schreiben. Das kann man ergoogeln.