Eintrag Führungszeugnis

Tati-1982 Beiträge 3 Mitglied seit Samstag Mai 11, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 14, 2019 - Geändert am 13. Mai 2019 um 18:57
 Gesperrt profil - 14. Mai 2019 um 19:18
Hallo,
ich habe einen Eintrag in meinem Führungszeugnis seit dem 9. März 2016 wegen Beihilfe zum Betrug, 8 Monate Freiheitsstrafe, Bewährungszeit 3 Jahre. Habe jetzt im März wieder nicht erweitertes Führungszeugnis beantragt, am 28. März 2019 angekommen und es steht immer noch da. Habe viel in Internet gelesen, kann aber nicht verstehen, ob bei mir erst nach 3 oder 5 Jahren gelöscht wird. Kann ich einen Anwalt beauftragen damit er was in Bewegung setzen kann und es eventuell schon jetzt gelöscht werden kann? Weil mir sind die Hände gebunden, was einen guten Arbeitsplatz betrifft und Wohnungswechsel. Bedanke mich herzlich im Voraus.

2 Antworten

Gesperrt profil
13. Mai 2019 um 19:17
Hallo,

Ihre Freiheitsstrafe von unter einem Jahr wurde zur Bewährung ausgesetzt (die Bewährungszeit wird nicht mitgezählt), also müsste der Eintrag jetzt nach drei Jahren automatisch gelöscht werden, siehe unser Artikel zu Straftilgung und Löschfristen.

Die Frist läuft ab dem Tag des erten Urteils. Ist das bei Ihnen der 9. März? Wenn Sie keinen anderen, zusätzlichen Eintrag über eine Freiheitsstrafe haben und Ihre Angaben korrekt sind, dann dürfte der Eintrag nicht mehr erscheinen. Ansonsten wird erst nach Ablauf des späteren Eintrags zusammen gelöscht.

Beantragen können Sie nur die vorzeitige Löschung beim Bundeszentralregister, Sie können aber schriftlich nachfragen, warum Ihr Eintrag immer noch erscheint und nicht automatisch gelöscht wurde. Legen Sie Kopien des Urteils sowie das aktuelle Führungzeugnis vom 28. März bei. Sie sollten auch ohne Anwalt Antwort erhalten.

Bundesamt für Justiz
Bundeszentralregister
53094 Bonn

Gruß vom CCM-Team
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Tati-1982 Beiträge 3 Mitglied seit Samstag Mai 11, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 14, 2019
14. Mai 2019 um 11:24
Guten Tag Frau Silke Grasreiner,
Bei mir in den Führungszeugnis steht 3 Jahre Bewährung und 8 Monate Freiheitsstrafe seid 09.03.2016, ihre Meinung nach müsste es schon eigentlich gelöscht sein? Habe ich es richtig verstehen könnte?
Vielen Dank im voraus.
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Tati-1982 Beiträge 3 Mitglied seit Samstag Mai 11, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 14, 2019
14. Mai 2019 um 15:10
Hallo, hab jetzt den alten Führungszeugnis von 2017 rausgeholt es stand drin
1. Ab den 14.01.2016 TierSchG §17 Nr. 2b. 40 Tagessätze zu je 20,00 EUR Geldstrafe was ich natürlich sofort bezahlt habe.
2. Ab den 09.03.2016 StGB § 263 Abs. 1, § 27, § 49 Abs. 1, § 56.
8 Monate Freiheitsstrafe
Bewährungszeit 3 Jahre

Am 28 März 2019 habe Führungszeugnis beantragt und bekommen und die 2 Eintragung stand immer noch drin. Nach meiner Meinung müsste es eigentlich automatisch gelöscht werden? Liege ich richtig? Oder muss ich noch abwarten und wie lange?
Bedanke mich im herzlich.
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Gesperrt profil
14. Mai 2019 um 19:18
Hallo nochmal,

ich hatte Ihren Beitrag so verstanden, dass die Freiheitsstrafe von 8 Monaten zur Bewährung ausgesetzt worden ist, Sie also keine Haft antreten mussten. Dann müsste der Eintrag nach 3 Jahren gelöscht sein - wie gesagt auch nur, falls das der einzige Eintrag ist:

"Die Tilgungsfrist beträgt ebenfalls drei Jahre bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, diese Entscheidung nicht widerrufen wurde und im Register keine weiteren Eintragungen vorhanden sind."

Gruß vom CCM-Team
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