Nach MAXDA-Kreditanfrage Veritas-Unfallversicherung am Hals

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karlschmidtkonz Beiträge 2 Mitglied seit Montag September 28, 2020 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 1, 2020 - Geändert am 1. Oktober 2020 um 02:41
 Claudia - 29. Oktober 2022 um 03:09
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14.03.2019 habe ich nach einer Online-Kreditanfrage bei MAXDA (dürfte bekannt sein) eine Unfall-Ratenausfallversicherung von der Veritas an der Backe. Das Dumme dabei ist, dass die Kreditanfrage bei MAXDA nie abgeschlossen wurde. Somit gar kein Kredit zustande kam. Bei der Anfrage auf dem Onlineportal von MAXDA kam vor einer weiteren Bearbeitung als Erstes der Vermerk, dass ohne die Zustimmung zu dieser Unfall-Ratenausfallversicherung keine weitere Bearbeitung möglich ist.

Nun zahle ich seit diesem Datum bereits jeden Monat eine Ratenausfallversicherung für einen Kredit, der nicht mal ansatzweise zustande kam. Leider konnte ich damals nicht sofort Widerruf einreichen, da ich beruflich sehr viel unterwegs bin und nur alle paar Monate zu Hause bin. Hab auch schon die Lastschriften mehrmals zurückgezogen. Kam sofort Post von Delta Inkasso. Konnte ich aber wegen Umschuldung gar nicht brauchen, auch wenn ich mich im Recht sehe. Das ist doch eigentlich Betrug. Jetzt läuft der Vertrag bis 01.04.2022.

Können Sie mir eventuell einen Tipp geben wie ich hier weiterkomme?
Hab schon rausgefunden, dass es sich um eine gängige Masche zwischen MAXDA und Veritas handelt.

Freundliche Grüße
Karl Schmidtkonz

4 Antworten

Hallo,

wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben und die Widerrufsfrist abgelaufen ist, ist er leider bindend. Sie sollten die Veritas-Versicherung so schnell wie möglich fristgerecht kündigen.

Sie können sich auch bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen und alle Unterlagen vorzeigen, die auf ein illegales Koppelgeschäft hinweisen. die Verbraucherzentrale kann dann vielleicht darauf hinwirken, dass Ihr Versicherungsvertrag vorzeitig storniert wird.

Gruß vom CCM-Team
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karlschmidtkonz Beiträge 2 Mitglied seit Montag September 28, 2020 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 1, 2020 4
Geändert am 30. September 2022 um 23:07

Hallo,

unterschrieben habe ich gar nichts. Habe nur mitbekommen, dass auch ein Klick im Internet bindend sein kann. Nur bei solchen Verträgen kenn ich das nicht so.

Grüße

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Was für eine Frist? Ich habe mit dieser Versicherung nie etwas Schriftliches abgeschlossen. Diese wurde mir unter dem Vorwand einer Ratenausfallversicherung angedreht und auf einmal ist es eine Eigentumsschutzversicherung. Und kündigen habe ich bereits mehrfach versucht in allen Formen, aber diese Versicherung akzeptiert diese nicht und besteht darauf, dass ich zahle und erst nächstes Jahr 3 Monate vor November kündigen kann.

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Gesperrt profil
6. Oktober 2020 um 01:44
Hallo,

ja natürlich, das ist dann auch bindend.

Bei einem Online-Abschluss gibt es eventuell noch ein Schlupfloch: Die Widerrufsfrist beginnt nämlich erst dann zu laufen, wenn Sie alle Vertragsunterlagen erhalten haben. Dazu gehören laut VVG-Informationspflichtenverordnung:
- Versicherungsschein (Police),
- Vertragsbestimmungen (einschließlich Versicherungsbedingungen),
- Produktinformationsblatt,
- Weitere Informationen (mit weiteren Angaben zur Versicherung),
- Widerrufsbelehrung,
Wenn Sie irgendetwas davon nicht erhalten haben, könnten Sie sich darauf berufen und den Vertrag noch widerrufen.

Gruß vom CCM-Team
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Hallo,

mein Name ist Claudia und ich hatte auch bei Maxda einen Kredit erhalten und auch abgeschlossen und dadurch natürlich auch nun die Veritas-Versicherung an der Backe. Mein Kredit ist gekündigt, aber ich habe damals nur zum Kredit alle Unterlagen erhalten. Da muss es doch möglich sein, dass ich diese Versicherung vorher kündige und diese auch meine Kündigung akzeptieren muss. Oder?

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Gesperrt profil
30. September 2022 um 23:20

Claudia,

wir kennen Ihre Vertragsunterlagen zum Kredit nicht. Wenn die Versicherung eine Bedingung war für den Kredit, müssen Sie diese trotzdem separat ordentlich kündigen. Machen Sie das so schnell wie möglich und mit der Frist, die Veritas in seinen AGB angibt. Wenn Sie darüber keine Infos haben, schauen Sie im Internet nach, rufen Sie bei Veritas an und/oder bei der Verbraucherzentrale. Leider müssen Sie sich jetzt erstmal informieren und tätig werden, weil diese Firmen das Abhängigkeitsverhältnis und auch die Unkenntnis der Verbraucher ausnutzen. Machen Sie Ihre Kündigung rechtssicher durch Beachtung der korrekten Frist und drohen Sie mit einem Anwalt, sollte Veritas darüber hinaus Geld von Ihnen fordern.


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