GbR-Vertrag

zermatt - 15. Dezember 2010 um 22:34
 klaro - 15. Dezember 2010 um 22:36
Guten Tag,

habe gehört, dass eine GbR nicht unbedingt schriftlich in einem Vertrag festgehalten sein muss.
Wir haben uns jedoch entschlossen,um spätere Streitigkeiten auszuschließen, einen Vertrag aufzusetzen.
Was sollte dieser alles enthalten?

1 Antwort

In einem schriftlichen Vertrag (der dann Gesellschaftsvertrag heißt) können die Verpflichtungen zwischen den einzelnen Gesellschaftern geregelt werden.

Er sollte dann Angaben zum Gesellschaftszweck, zu den Anteilen der einzelnen Gesellschafter, den zu erbringenden Einlagen, der Geschäftsführung sowie zum Ausscheiden der Gesellschafter aus der GbR enthalten.
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