Übertragung gemeinsamer Immobilie nach Scheidung

mare1063 - Geändert am 3. Dezember 2021 um 23:01
 Gesperrt profil - 3. Dezember 2021 um 23:04
Wir haben uns 2020 scheiden lassen.
In einem Scheidungsvertrag wurden hier gemeinsam 2016 erworbene Immobilien per Auflassungsübertragung dem Ehemann zugestanden. Er hat ab Punkt der Scheidung alle Rechte und Pflichten sowie anfallende Kosten zu übernehmen und kann die Wohnungen 2026 bis 2027 übertragen.
Fällt hier für ihn Grunderwerbsteuer an oder muss hier nur der Eintrag ins Grundbuch gezahlt werden?

1 Antwort

Hallo,

der Immobilienerwerb eines früheren Ehepartners aufgrund einer Scheidung ist steuerfrei (§ 3 Nr. 5 GrEStG).

Gruß vom CCM-Team
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