Nur der Erbe oder die Erben bzw. ein Bevollmächtigter kann das Konto auflösen und die Bank benötigt einen Nachweis über die Erbschaft. Liegt kein Testament vor, muss ein Erbschein beantragt werden, auch wenn das seine Zeit dauert.
Eine Ausnahme besteht, wenn das Konto nur ein geringes Guthaben aufweist. Wenn die Kosten und der Aufwand, um einen Erbschein zu bekommen, unverhältnismäßig zum Kontoguthaben sind, kann bzw. muss die Bank auf die Vorlage des Erbnachweises verzichten. In diesem Fall wird die Bank die Unterzeichnung einer Haftungserklärung fordern. Wenn sich dann im Nachhinein herausstellt, dass der vermeintliche Erbe keiner ist, kann die Bank die Rückzahlung getätigter Geldtransfers fordern.